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BADEN-WÜRTTEMBERG/1060: Sozialausschuss befasst sich mit der Suchtrehabilitation von Gefangenen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 132/2018

Einheitliche Behandlungsweise gewünscht:

Sozialausschuss befasst sich mit der Suchtrehabilitation von Gefangenen


Stuttgart. "Der Justizvollzug stellt kein geeignetes Umfeld zur Überwindung einer Abhängigkeitserkrankung dar." Dies erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration, Rainer Hinderer (SPD), in der Sitzung am Donnerstag, 6. Dezember. Der Ausschuss hat sich auf Antrag der Grünen und der CDU mit der Suchtrehabilitation Gefangener befasst. "Eine in Haft eingeleitete medizinische Rehabilitation erhöht die Chance auf ein drogen- und straffreies Leben", berichtete Hinderer.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge seien bei der letzten Erhebung zu stoffgebundener Suchtproblematik im Justizvollzug am 31. März diesen Jahres 171 Untersuchungsgefangene von einer Substanz abhängig gewesen - davon 16 von Alkohol. Bei 280 Untersuchungsgefangenen sei zudem Substanzmissbrauch festgestellt worden, Alkohol habe dabei in 49 Fällen eine Rolle gespielt. Die Unterscheidung zwischen Abhängigkeit und Missbrauch sei dabei eine medizinische, wobei der Missbrauch die Stufe unter der Abhängigkeit darstelle, es den Betroffenen also noch möglich sei, dem Verlangen nach der Substanz zu widerstehen.

"Es ist kein nachhaltiges Verfahren, wenn Gefangene ein Urteil abwarten müssen, bevor sie in Therapie dürfen", erklärte Hinderer. Eine Kostenzusage für eine Rehabilitationsbehandlung könne sich bereits während der Untersuchungshaft im Strafverfahren sowohl strafmildernd als auch bei der Frage nach einer Strafaussetzung zur Bewährung positiv auswirken. Hinderer zufolge sollten drogenabhängige Gefangene möglichst direkt in eine Therapie vermittelt werden: "Dadurch erhöht sich die Chance, dass die Therapie erfolgreich beendet wird." Das würde nicht nur in einer besseren und effizienteren gesundheitlichen Versorgung von drogenabhängigen Gefangenen resultieren, sondern auch den Justizvollzug im Hinblick auf die Belegung und die medizinischen Ressourcen entlasten.

Jedoch würden, laut Hinderer, derzeit landesweit vor allem von der Krankenkasse AOK Baden-Württemberg keine Kostenzusagen für Rehabilitationsbehandlungen von Untersuchungsgefangenen mit einem Abhängigkeitsproblem erteilt. Für sie sei es Voraussetzung, dass bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliege. Dass von einzelnen Krankenkassen jedoch grundsätzlich keine Kostenzusagen für Rehabilitationsbehandlungen von Gefangenen mit einem Suchtproblem erteilt würden, sei nicht bekannt.

Wie der Ausschussvorsitzende zudem mitteilte, sei es aus suchtbehandlerischer Sicht wünschenswert, in Baden-Württemberg künftig eine weitgehend einheitliche Handhabung sicherzustellen und mit allen Kostenträgern von Suchtrehabilitationsmaßnahmen eine Lösung zu erarbeiten, um die bestehenden rechtlichen Handlungsspielräume im Sinne der gesetzgeberischen Intention der Maßnahme "Reha vor Strafe" zu nutzen. "Das Ministerium für Soziales und Integration ist diesbezüglich mit den Kostenträgern und insbesondere mit der AOK Baden-Württemberg im Gespräch", so Hinderer abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 132/2018 - 06.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2018

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