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BADEN-WÜRTTEMBERG/756: Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 007/2012

In der Sitzung am 9. Februar 2012
Ständiger Ausschuss stimmt für Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten


Stuttgart. Dem Antrag des Amtsgerichts Stuttgart auf Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten hat der Ständige Ausschuss des Landtags am Donnerstag, 9. Februar 2012, einstimmig zugestimmt.

Wie der Vorsitzende des Gremiums Dr. Stefan Scheffold (CDU) mitteilte, erfolgte der Beschluss in einem sogenannten vereinfachten Verfahren. Dies bedeute, dass das Votum des Ständigen Ausschusses als Entscheidung des Landtags gelte, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen von Abgeordneten beim Präsidenten schriftlich Widerspruch erhoben werde. Erhebe sich Widerspruch, so werde der Beschluss des Ausschusses auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtags gesetzt. "Geht die 7-Tage-Frist ohne Einspruch zu Ende, wird das Justizministerium über die Aufhebung der Immunität vom Landtagspräsidenten schriftlich informiert", so Scheffold.


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Quelle:
Pressemitteilungen 007/2012 vom 09.02.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2012