Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

HAMBURG/1898: Für eine Reform des Hamburger Polizeirechtes (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Februar 2012

Für eine Reform des Hamburger Polizeirechtes


Grundsätze der Fraktion DIE LINKE zur Novellierung von SOG und PolDVG - Polizeipraxis, Gesetzeslage und Gesetzentwürfe

Einsatz von Verdeckten Ermittlern, V-Leuten und Informanten, Telefon- und Wohnraumüberwachung, Stille SMS, Online-Durchsuchungen von Computern, Kleiner und Großer Lauschangriff, Videoüberwachung, verdachtsunabhängige Kontrollen, Durchsuchungen in Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen. Diese polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr, die im SOG und PolDVG geregelt sind, greifen erheblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg ein, ohne dass sie einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.

Seit 2005 werden in Hamburg Polizeibefugnisse ausgebaut und Freiheitsrechte drastisch beschnitten. Die CDU-Bürgerschaftsmehrheit hatte "eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands" verabschiedet, das vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Der aktuelle Gesetzentwurf des SPD-Senats korrigiert nur Details in SOG und PolDVG, die bisherige Linie wird bei der Novellierung fortgesetzt, teilweise sogar verschärft.

"Die SPD-Gesetzentwürfe erfüllen die Anforderungen einer dringend notwendigen Reform des Polizeirechts nicht. Wir setzen uns vor dem Hintergrund ausufernder Überwachung und immer neuer digitaler Schnüffelinstrumente für die Stärkung der Grundrechte - der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der informationellen Selbstbestimmung, des Grundrechts auf digitale Intimsphäre - ein.

Wir wollen die Demokratisierung des Hamburger Polizeirechts, die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten, die staatliches Handeln individuell zurechenbar macht, und last not least die parlamentarische Kontrolle verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Deshalb bringen wir eigene Gesetzentwürfe in die parlamentarische Beratung ein", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Christiane Schneider.

Die zwei Gesetzentwürfe zum SOG und PolDVG zeichnen sich dadurch aus, dass:

1. die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei gestärkt werden, durch klare, eindeutige und verfassungskonforme Polizeigesetze;

2. die Ausweispflicht und individuelle Kennzeichnung von Polizisten im SOG gesetzlich verankern wird, damit polizeiliches Handeln oder Unterlassen rechtsstaatlich von den Gerichten kontrolliert werden kann;

3. ein Parlamentarischer Kontrollausschuss der Bürgerschaft eingerichtet wird, um verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei zu kontrollieren;

4. keine verdachtsunabhängigen und zielgruppenspezifischen Kontrollen von Personengruppen in Gefahrengebieten und Durchsuchungen von Personen in Waffenverbotszonen stattfinden und keine Aufenthaltsverbote verhängt werden dürfen; bei Ingewahrsamnahmen (Freiheitsentziehungen) unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt wird; der Einsatz von verdeckten Ermittlern aus dem Gesetz gestrichen wird;

5. bei erheblichen Grundrechtseingriffen eine "unmittelbar bevorstehende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" als Voraussetzung normiert wird, damit der Gefahrenbegriff präzisiert und die zu schützenden hohen Rechtsgüter abschließend benannt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.grundrechte-kampagne.de


*


Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Februar 2012
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2012