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HAMBURG/3329: "Recht auf medizinische Behandlung gilt für alle Menschen" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. September 2015

"Recht auf medizinische Behandlung gilt für alle Menschen"


Medienberichten zufolge starb vor zwei Wochen ein Mann in der Asklepios Klinik Wandsbek an multiplem Organversagen. Laut dem Bericht wurden ihm dort - wie zuvor schon durch Asklepios Klinik St. Georg, Asklepios Klinik Harburg, UKE, Albertinen-Krankenhaus und eine Klinik in Lübeck - eine lebensrettende Operation ebenso wie die Verlegung in eine Fachklinkik verweigert, weil er mangels Aufenthaltstitel keine Krankenversicherung hatte. "Wenn ein Mensch wegen einer fehlenden Krankenversicherung fahrlässig zu Tode gekommen ist, ist das unerträglich und ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte", erklärt dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Alle Menschen müssen Zugang und ein Recht auf sofortige umfassende medizinische Versorgung erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Aufenthaltsstatus und Krankenversicherungsstatus. Es darf nicht sein, dass einem Menschen lebensrettende medizinische Maßnahmen verweigert werden. Die Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks und die betroffenen Kliniken müssen für eine lückenlose und sofortige Aufklärung sorgen und notwendigen Konsequenzen daraus ziehen." In diesem Zusammenhang erneuert die Fraktion DIE LINKE ihre Forderung nach der sofortigen Einführung anonymer Krankenscheine für Menschen ohne Papiere.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. September 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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