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HAMBURG/3613: Sicherungsverwahrung - Resozialisierung statt Populismus! (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. Mai 2016

Sicherungsverwahrung: Resozialisierung statt Populismus!


Der beste Schutz vor wiederholten Straftaten ist eine gute und ausfinanzierte Resozialisierung und die gute Zusammenarbeit von Behörde, Gerichten, Justizvollzug und Sozialpädagogen, nicht das populistische Ausschlachten von Einzelfällen. Im Fall des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen - und nach kurzer Zeit erneut inhaftierten - Thomas B. hatte das OLG Hamburg beanstandet, dass die JVA Fuhlsbüttel zu strenge und nicht einhaltbare Sicherheitsanforderungen an die Durchführung einer externen Therapie des Sicherungsverwahrten gestellt habe. Soweit die JVA die Therapie unter den in einer früheren Entscheidung angeordneten Bedingungen für nicht umsetzbar gehalten habe, hätte sie eine Änderung der gerichtlichen Entscheidung herbeiführen müssen.

Zur heutigen Diskussion des Vorfalls in der Bürgerschaft erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Der Senat muss die Ursachen der Probleme angehen und nicht nur den aktuellen Einzelfall betrachten. RichterInnen, AnwältInnen, JustizbeamtInnen, ÄrztInnen und SozialpädagogInnen beschweren sich seit längerer Zeit über die mangelnde Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft eines Akteurs in der Anstalts- und Vollzugsleitung der JVA Fuhlsbüttel unter anderem in Bezug auf Sicherungsverwahrte. Die Leitung handle oft unverhältnismäßig gegen die Interessen der Inhaftierten. In den vier Jahren seit Bestehen der Station für Sicherungsverwahrte in Fuhlsbüttel hätten in diesem Zusammenhang vier PsychologInnen und vier AbteilungsleiterInnen ihre Arbeit aufgegeben und/oder um Ablösung gebeten. Das kommt nicht von ungefähr."

Es gebe auch Beschwerden, dass Anträge auf Lockerung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nicht oder nur schleppend bearbeitet würden. Zudem würden offenbar regelmäßig Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern eingelegt oder deren Beschlüsse nicht umgesetzt, um angeordnete Lockerungen zu verhindern. "Eine derartig rigide Praxis eines Akteurs in der Anstalts- und Vollzugsleitung darf der Senat nicht hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 und 2011 festgestellt, dass zur Absicherung der Grundrechte in der Sicherungsverwahrung nicht nur bessere Unterbringungsbedingungen für die Verwahrten geschaffen, sondern vielmehr auch die gesetzlichen Regelungen für den Vollzug und deren Umsetzung so ausgestaltet werden müssen, dass eine realistische Chance auf eine Entlassung besteht. In diesem Sinne sollte Senator Steffen aktiv auf die Anstaltsleitung der JVA Fuhlsbüttel einwirken, ihre Praxis zu ändern", so Dolzer.

Die Fraktion DIE LINKE spricht sich grundsätzlich gegen das Institut der Sicherungsverwahrung aus. "Solange Senator Steffen nur von einem Resozialisierungsgesetz spricht, von dem die Öffentlichkeit bisher nicht weiß, was es beinhalten soll, wird es weiterhin derartige Probleme geben", kritisiert der Abgeordnete. "Therapien und Resozialisierung kosten Geld. Es braucht allerdings Mut, ihre finanzielle Absicherung gegen hauptsächlich auf Ressentiments und Bestrafung orientierende Kräfte sowie in der Regierungskoalition durchzusetzen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. Mai 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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