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HAMBURG/3634: Arbeitsrechtliche Standards für arbeitende Inhaftierte durchsetzen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 1. Juni 2016

Arbeitsrechtliche Standards für arbeitende Inhaftierte durchsetzen!


Bei der Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni könnte sich Hamburgs Justizsenator Till Steffen für die Sozialversicherung für arbeitende Inhaftierte einsetzen und sich damit der Initiative von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (DIE LINKE) anschließen. "Ludwig sagt völlig zu Recht: Wer arbeitet, hat Anspruch auf Lohn und Rentenleistung. Dieser Forderung schließe ich mich an", sagt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

"Bereits im Strafvollzugsgesetz von 1977 ist die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen verbindlich vorgesehen. Jedoch ist das entsprechende Bundesgesetz nie erlassen worden. Die Bundesregierung argumentiert bis heute mit der sonderrechtlichen Stellung der Gefangenenarbeit, sowie mit finanziellne Gründen der Bundesländer gegen das Gesetz. Die Landesregierungen, wie auch der Hamburger Senat haben sich allerdings auf Bundesebene nicht gegen die Umsetzung dieses Gesetzes gestellt. Es ist nun endlich an der Zeit, die 39 Jahre alten Vorgaben auch umzusetzen", sagt Dolzer.

Im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz heißt es in § 3 "Gestaltung des Vollzuges", Absatz 1: "Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist von Beginn an darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern." Dazu Martin Dolzer: "Wenn es um Prinzipien mit Verfassungsrang und um die Menschenwürde geht, dürfen finanzielle Erwägungen nicht das letzte Wort haben. Der Senat kann auf dem Treffen der JustizministerInnen dazu beitragen, dass dieses Unrecht endlich beendet wird. Herr Steffen sollte diese Möglichkeit nicht ungenutzt lassen."

Menschenrechts- und Gefangenenhilfsorganisationen fordern zudem einen Mindestlohn für arbeitende Inhaftierte, um dem oben genannten Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. DIE LINKE teilt diese Forderungen.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 1. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2016

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