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HAMBURG/3959: AfD und CDU wollen Sondergesetz gegen Musliminnen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 29. März 2017

AfD und CDU wollen Sondergesetz gegen Musliminnen


AfD und CDU wollen heute in der Bürgerschaft eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbieten. DIE LINKE lehnt beide Anträge ab. "Die AfD will vordergründig Frauen mit Burkas oder Niqabs ganz aus dem öffentlichen Raum verbannen, regt sich in ihrem Antrag aber vor allem über das Kopftuch auf und darüber, dass damit der Islam, islamisch geprägte Kultur und Muslime in der Öffentlichkeit sichtbar sind", sagte in der Debatte Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. "Sie redet über die Burka und meint den Islam und Menschen muslimischen Glaubens, als wäre das ein und dasselbe. So produziert sie selbst die Vorurteile, von denen der Rechtspopulismus lebt." Die CDU lenke mit ihrem Antrag Wasser auf die Mühlen der AfD, statt sich kritisch mit rechtspopulistischen Kampagnen auseinanderzusetzen.

"Welches Problem wollen Sie eigentlich gesetzlich regeln?", fragte Schneider. "Sie wollen ein Gesetz auf Vorrat, ein sinnloses Sondergesetz, das, gerade weil es praktisch keine nennenswerten Konfliktfälle gibt, von den allermeisten Musliminnen als Ausdruck wachsender Islamfeindlichkeit verstanden werden muss. Und zwar auch und gerade dann, wenn sie die Vollverschleierung für sich ablehnen, wie es die übergroße ja Mehrheit tut."

Schneider warnte, die Bestrafung von Frauen, die den Ganzkörperschleier tragen, könne dazu führen, dass es zu einem Akt weiblicher Selbstbestimmung werde, dem Verbot die Stirn zu bieten. "Das können wir nicht wollen", sagte sie. "Wenn wir etwas für die Selbstbestimmung der Frauen tun wollen, dann sollten wir sicherstellen, dass es ausreichend ausfinanzierte Beratungsstellen gibt, dass Frauen über ihre Rechte aufgeklärt werden und dass ihnen Schutz gewährt wird, wenn sie in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung bedrängt werden - egal von wem."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 29. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2017

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