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HAMBURG/4419: Öffentliche Rechtsauskunft nicht ins Ehrenamt auslagern (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. Juli 2018

Öffentliche Rechtsauskunft nicht ins Ehrenamt auslagern!


33.171 Rechtsberatungen hat die Öffentliche Rechtsauskunft im Jahr 2017 durchgeführt, das sind mehr als 2.760 Beratungen im Monat. In 2015 waren es noch 31.000 Beratungen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage (Drs. 21/13523) der Fraktion DIE LINKE hervor.

"Die öffentliche Rechtsauskunft ist ein Angebot für all diejenigen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können. Tatsächlich werden die Beratungen aber von einem sehr großen ehrenamtlichen Apparat sichergestellt", erklärt Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Rund 180 Berater_innen sind den Angaben des Senats zufolge ehrenamtlich in der öffentlichen Rechtsauskunft tätig sind. Allerdings arbeiten dort nur acht hauptamtliche Jurist_innen.

"Da sollte mehr drin sein!«, so Özdemir. »Die Anzahl der vielen Beratungen zeigt, wie hoch der Bedarf ist. Der Senat sollte dafür sorgen, dass so ein wichtiges Instrument nicht ins Ehrenamt ausgelagert wird und die Öffentliche Rechtsauskunft auf ein sicheres personelles Fundament stellen.«

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. Juli 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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