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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1375: Urheberrecht - Zugang zu geschützten Werken für Schulen und Hochschulen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 29. August 2012

Für Schulen und Hochschulen auch weiterhin unkomplizierten Zugang zu geschützten Werken gewährleisten

Dr. Margret Seemann und Andreas Butzki: Ersatzloser Wegfall des § 52a Urheberrechtsgesetz würde administrativen und bürokratischen Irrsinn bedeuten



Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU bringen heute einen Antrag in den Landtag ein, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für eine Entfristung des § 52a Urheberrechtsgesetz einzusetzen. Der § 52a UrhG ermöglicht unter bestimmten Vorraussetzungen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Schulen und Hochschulen. Nach seiner zweiten Verlängerung im Jahre 2009 droht nun der ersatzlose Wegfall des § 52a UrhG zum 31.12.2012.

Dr. Margret Seemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie berufs- und hochschulpolitische Sprecherin betont: "Mit dem ersatzlosen Wegfall des § 52a Urheberrechtsgesetz zum 31.12.2012 droht ein erheblicher Qualitätsverlust für Unterricht, Forschung und Lehre. Ohne den § 52a UrhG müsste jede Lehrkraft oder jeder Forschende sich um eine Einwilligung zur Nutzung direkt beim Urheber bemühen. Hinzu kommen unter Umständen noch Lizenzgebühren. Dieser administrative und bürokratische Irrsinn muss verhindert werden."

Die Entfristung des § 52a UrhG könne aber nach Auffassung der SPD-Bildungspolitiker nur ein Zwischenschritt sein, denn langfristig müsse es um den freien und kostenfreien Zugang zu sämtlichem vorhandenen und publizierten Wissen für Schulen und Hochschulen gehen, um eine optimale Qualität für Schüler und Studierende zu erhalten.

Andreas Butzki, schulpolitischer Sprecher: "Als langjähriger Lehrer für Mathematik und Geografie habe ich immer Wert darauf gelegt, auch Wissensquellen neben dem Schulbuch zu erschließen. Hierbei war es sehr wichtig, dass man mit Hilfe des § 52a UrhG auf geschützte Werke zurückgreifen konnte. Die jungen Menschen müssen erfahren, dass es auch andere Informationsquellen neben dem Internet gibt. In Fächern wie Sozialkunde sind beispielsweise aktuelle Zeitungsbeiträge ein wichtiges Unterrichtsmittel, um politische Themen vorzubereiten und mit den Schülern zu diskutieren. Es ist auch im Interesse der Zeitungsverlage, wenn deren Beiträge im Unterricht genutzt werden und die Schüler somit lernen, welchen Wert Zeitungen in unserer schnelllebigen Zeit für die Vermittlung von Informationen sowie demokratischer Werte und Abläufe haben."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012