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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1398: Grünland darf nicht verloren gehen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 26. September 2012

Grünland darf nicht verloren gehen

Katharina Feike: Land gewinnt neue Möglichkeit, vermehrten Grünlandumbruch zu verhindern



Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V hat den Gesetzentwurf zur Erhaltung des Dauergrünlandes heute im Landtag ausdrücklich begrüßt:

"Grünland dient dem Erhalt der Artenvielfalt, dem Schutz vor Bodenerosion, als Wasserspeicher und als Sauerstoffproduzent. Darüber hinaus dient es der Erzeugung von hochwertigem Futter für landwirtschaftliche Nutztiere. Der Erhalt des Grünlandes ist daher auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz."

Mit dem Gesetz sorge die Landesregierung dafür, dass eine derzeit unbefriedigende Situation nicht dazu führt, dass bis zum Inkrafttreten neuer EG-Verordnungen zu den Direktzahlungen im Jahr 2014 weiteres Grünland in Mecklenburg-Vorpommern verloren geht. Danach, also ab 2014, sollen Direktzahlungen auch unmittelbar an den Erhalt von Grünland geknüpft werden. Deshalb ist das Gesetz auf den Übergangszeitraum befristet.

"Der Erhalt von Grünland stellt ein wichtiges Element nachhaltiger Landwirtschaft dar. Landwirte müssen sich ihrer Verantwortung dafür stellen."

Hintergrund:

Die EU schreibt den Ländern vor, dass auf den Flächen der Direktzahlungsempfänger ein bestimmter Dauergrünlandanteil erhalten bleiben muss.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Direktzahlungen-Verpflichtungs- Gesetz die Landesregierungen ermächtigt, die Umwandlung von Dauergrünland zu verbieten oder zu beschränken, sofern der Dauergrünlandanteil im Verhältnis zum Referenzjahr 2003 um mehr als fünf Prozent zurückging. Bis zum 19. April 2012 galt in MV ein derartiges Umbruchsverbot.

Seitdem gibt es in MV eine Tendenz vermehrt Grünland umzubrechen und ertragsbringend zu bewirtschaften. Bis zur erneuten Erfassung des Verhältnisses von Ackerland zu Grünland vergeht über ein Jahr. Das in dieser Zeit umgebrochene Grünland wäre dann verloren.

Mit dem Gesetz wird es der Landesregierung ermöglicht, Umbruch von Grünland unabhängig vom Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche zu unterbinden.

Um zu verhindern, dass vor Inkrafttreten des Gesetzes Dauergrünland umgebrochen wird, gilt die Verpflichtung, dass ab dem Tag des Kabinettsbeschlusses am 11.09.2012 umgebrochenes Grünland wieder angesät werden muss.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2012