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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1497: Befragung der Pflegenden zur Einrichtung einer Pflegekammer begrüßenswert (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 16. Januar 2013

Befragung der Pflegenden zur Einrichtung einer Pflegekammer in Mecklenburg-Vorpommern begrüßenswert!



Julian Barlen: Pflegekammer könnte Bündelung der berufsständigen Interessen und Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflege leisten. Anlässlich der heutigen Beratungen im Sozialausschuss zur Zukunft der Pflege in Mecklenburg-Vorpommern erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

"Die Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zum Landespflegegesetz Ende 2012 hat erneut verdeutlicht, dass die Weiterentwicklung der Pflege eine wichtige sozialpolitische Herausforderung der kommenden Jahre darstellt.

In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich das Vorhaben von Sozialministerin Manuela Schwesig, im Rahmen der Sozialberichterstattung die Situation der Pflegeberufe und die Einrichtung einer Pflegekammer in Mecklenburg-Vorpommern detailliert untersuchen zu lassen.

Insbesondere ist im Rahmen einer Befragung der Pflegebeschäftigten auch zu ermitteln, ob die Einrichtung einer Pflegekammer dazu beitragen kann, deren beruflichen Belange besser zu wahren und dem Pflegeberuf insgesamt mehr Anerkennung entgegenzubringen. Dabei ist auch zu klären, welche Aufgaben die Pflegekammer aus Sicht der Pflegenden konkret wahrnehmen sollte."

Hintergrund:
Mitglieder einer Pflegekammer wären alle im Bereich der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege im Land Beschäftigten mit einer entsprechenden Berufsausbildung. Neben der Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege könnten - wie z.B. bei den bereits bestehenden Kammern für Ärzte bzw. Apotheker - der Erlass einer Berufsordnung, die Abgabe von Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung der pflegerischen Praxis, der Einsatz von Gutachtern und der Bereich der Fort- und Weiterbildung zu den Aufgaben der Pflegekammer zählen.

Nicht im Zuständigkeitsbereich einer Pflegekammer wären hingegen beispielsweise Tarif- und Pflegesatzverhandlungen, die Pflegeausbildung, die Qualitätsprüfung in Heimen und Krankenhäusern oder die Personalbemessung. Diese Aufgaben sind u.a. den Gewerkschaften, der Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorbehalten bzw. bundesgesetzlich geregelt.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013