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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1793: Abgeordnete Berger verhindert Stärkung für ehrenamtliche Bildung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 27. November 2013

Abgeordnete Berger verhindert Stärkung für ehrenamtliche und politische Bildung

Dr. Margret Seemann: Demokratische Fraktionen hatten sich einvernehmlich auf Verfahren verständigt



Zur heutigen öffentlichen Verlautbarung der Grünen-Abgeordneten Ulrike Berger zum Bildungsfreistellungsgesetz erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Bildung, Dr. Margret Seemann:

"Bis zur heutigen Bildungsausschusssitzung haben die Grünen zu keinem Zeitpunkt eine öffentliche Anhörung gefordert. Im Gegenteil, in der Sitzung des Bildungsausschusses am 25. September 2013 haben sich die demokratischen Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt, dass das Bildungsministerium den Ausschussmitgliedern die Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung zukommen lässt. Diese Stellungnahmen liegen auch Frau Berger seit mehreren Wochen vor.

Nach über zwei Monaten fordert Frau Berger nun plötzlich in der abschließenden Beratung eine Anhörung. Das würde zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens mit weitreichenden Folgen führen. Denn Ziel der Gesetzesänderung ist eine Stärkung der ehrenamtlichen und politischen Bildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sollte das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, werden Beschäftigte, die sich für das Ehrenamt oder politisch weiterbilden wollen, das Nachsehen haben und keine finanzielle Unterstützung bekommen. Frau Berger muss nun bis zur von der SPD geforderten Sondersitzung am nächsten Dienstag klarstellen, ob sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen lassen will."

Hintergrund:

Bisher wurden den Arbeitgebern die Kosten für die Freistellung von bis zu fünf Tagen erstattet. Dies galt für Weiterbildungen, die dem Ehrenamt, der politischen und der beruflichen Bildung dienten. Die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten 188.000 Euro werden fast ausschließlich von Arbeitgebern zum Zwecke der beruflichen Bildung in Anspruch genommen. Zudem wurde der Freistellungsanspruch durch die Arbeitgeber an die Kostenerstattung gekoppelt. Hierdurch ist es Arbeitnehmern kaum möglich, sich ehrenamtlich oder politisch weiterzubilden.

Mit der Novelle des Gesetzentwurfes und den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen sollen Weiterbildungen für das Ehrenamt und für politische Bildung zukünftig mindestens zwei Drittel des Gesamttopfes erhalten und eine Entkopplung zwischen Freistellungsanspruch und Kostenerstattung stattfinden.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2013