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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1911: Änderung der Privatschulverordnung beruht auf Gerichtsurteil (SPD)




SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 13. März 2014

Forderung der Grünen mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar

Andreas Butzki: Änderung der Privatschulverordnung beruht auf OVG-Urteil

Zum im Landtag vorgebrachten Ansinnen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die Privatschulverordnung vom 28. August 2013 aufzuheben, erklärte der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki, heute in Schwerin:

"Die Forderung der Grünen höchstrichterliche Urteile zu ignorieren, ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Die Änderung der Privatschulverordnung durch das Bildungsministerium war durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald notwendig geworden. Diese Urteile erfolgten auf Grund von Klagen freier Schulträger und stellten fest, dass bei der Gewährung der Finanzhilfe durch das Land nur die tatsächlichen und keine fiktiven Personalkosten erstattet werden können.

Urteile können nur von Gerichten aufgehoben, verändert oder präzisiert werden, aber nicht von Gutachten. Deshalb ist eine Aufhebung der Verordnung schon rein formal nicht möglich, da das Bildungsministerium verpflichtet ist, sparsam und rechtskonform mit den Finanzmitteln umzugehen.

Aber auch inhaltlich sieht die SPD-Fraktion in dem Grünen-Gutachten mit Blick auf die intensive Diskussion vor einigen Monaten keine neuen Argumente oder zusätzlichen Erkenntnisse. Wir fordern, dass Lehrerrinnen und Lehrer an staatlichen und freien Schulen gleich bezahlt werden müssen. Es ist deshalb richtig, dass ein freier Schulträger nicht belohnt werden darf, wenn er seine Lehrkräfte unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt.

Bereits im vergangenen Oktober haben die Koalitionsfraktionen zudem die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob bei geringeren Finanzhilfezahlungen an freie Schulträger die Mittel in ausgewählten Berufsausbildungen fließen und die Finanzhilfesätze für diese Träger erhöht werden können.

Für die Koalition steht außer Frage, die Privatschulen auch zukünftig auf Grundlage der schulrechtlichen Bestimmungen auskömmlich zu finanzieren und die dafür notwendigen Mittel im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
E-Mail: info@spd.landtag-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2014