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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1937: Novellierung des Rettungsdienstgesetzes noch in diesem Jahr (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 2. April 2014

Novellierung des Rettungsdienstgesetzes noch in diesem Jahr

Julian Barlen: Der Rettungsdienst muss heute und in Zukunft leistungsfähig sein.



Zur Diskussion über die Novellierung des Rettungsdienstdienstgesetzes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Julian Barlen:

"Dank der sehr guten Arbeit des Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern können sich die Menschen in unserem Bundesland heute und in der Zukunft darauf verlassen, im Notfall Hilfe zu bekommen. Hilfebedürftige erhalten durch engagierte Ärzte und Fachkräfte und mit modernen Rettungsmitteln eine hochqualifizierte und dem aktuellen medizinischen und technischen Forschungsstand entsprechende notfallmedizinische Versorgung.

Mit dem Rettungsdienstgesetz gibt es eine klare rechtliche Grundlage für die Einsätze. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen - etwa durch eine älter werdende Bevölkerung, die Kreisgebietsreform, die Krankenhauslandschaft oder den medizinischen Fortschritt - muss das gewärtige Rettungsdienstgesetz angepasst werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Notfallversorgung auch in Zukunft flächendeckend zur Verfügung steht.

Genau an solch einer Novellierung arbeitet die Landesregierung momentan. Doch müssen dazu eine ganze Reihe Faktoren, wie zum Beispiel die Qualifikation aller beteiligten Akteure, die Rolle des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V, die Wasserrettung als Glied der Rettungskette, die Qualitätssicherung sowie Regelungen zur Hygiene berücksichtigt werden.

Diese Gespräche mit den an der Rettung beteiligten Akteuren - inkl. DRK, DLRG und ASB - sind in einer sehr konstruktiven Atmosphäre verlaufen. Deshalb ist es sehr verwunderlich und nicht nachvollziehbar, dass der DLRG-Präsident Armin Jäger dieses abgestimmte Verfahren öffentlich kritisiert.

Es gibt für die Novelle des Rettungsdienstgesetzes einen klaren Fahrplan. So geht der Gesetzentwurf in Kürze in die Ressortabstimmung, im Anschluss wird es einen Kabinettsbeschluss geben. Dann erreicht der Entwurf des novellierten Rettungsdienstgesetzes das Parlament, wo er intensiv beraten und bis zum Jahresende beschlossen wird. Die SPD-Fraktion steht selbstverständlich allen Beteiligten für Gespräche zur Verfügung und wird das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und zielstrebig betreiben."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2014