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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2796: Erfolg im Streit um Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 14. Juli 2016

Erfolg des Landtags im Streit um Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten

Jochen Schulte: Bundesbauministerium legt Referentenentwurf zur Anpassung der Baunutzungsverordnung vor


Seit Jahren gibt es vor allem in vielen Kommunen in den Küstenregionen Streit um Ferienhäuser und -wohnungen in Wohngebieten und unbeplanten Ortslagen. Der Landtag beschäftigte sich wiederholt mit diesem Thema und forderte u.a. die Bundesregierung in einem interfraktionellen Antrag im September 2014 auf, die bundesrechtlichen Vorgaben zu präzisieren, um die Voraussetzungen für ein verträgliches Nebeneinander von Dauer- und Ferienwohnen zu schaffen. Das Bundesbauministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Anpassung der Baunutzungsverordnung vorgelegt. Hierzu erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, heute in Schwerin:

"Das ist ein erster großer Erfolg für den Landtag und alle demokratische Fraktionen, für den dicke Bretter zunächst im Bundesrat und danach im Bundestag gebohrt werden mussten. So hat sich der Landtag seit Jahren dafür eingesetzt, dass die Kommunen Rechtssicherheit bei der Erstellung von Bebauungsplänen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen erhalten. Denn die traditionelle Vermietung von Ferienwohnungen an Feriengäste ist vor allem in touristisch geprägten Gebieten wie Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung.

Der Referentenentwurf stellt sicher, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Ferienwohnungen zulassen möchten oder nicht. Dort wo beispielsweise bisher bereits Gewerbebetriebe zulässig sind, wären nach der Gesetzesänderung Ferienwohnungen erlaubt. Hierfür wäre eine Änderung des Bebauungsplans der jeweiligen Kommune nicht erforderlich. Wurden beispielsweise Gewerbebetriebe bisher nicht im Bebauungsplan vorgesehen und sind Ferienwohnungen dadurch nicht abgedeckt, wird es der einzelnen Kommune zukünftig möglich sein, dies zu ändern, wenn es gewünscht ist. Die Kommune kann somit autonom handeln.

Jetzt sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Meinungen und Auffassungen der Betroffenen vor Ort mit berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass der aktuelle Entwurf ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsprozess ist, der am Ende zur Rechtssicherheit für die Kommunen führt."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2016

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