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RHEINLAND-PFALZ/2600: Studienkonten abgeschafft (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 1/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. Januar 2012

Studienkonten abgeschafft


Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften wurde nach zweiter Beratung mit den Stimmen der koalitionstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/ Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen. Hierbei ging es vor allem um die Abschaffung des Studienkontenmodells, die Opposition sah darin eine Ungleichbehandlung fleißiger Studenten.

Die Streichung des Studienkontenmodells sehe ihre Fraktion als ein falsches Signal, erklärte Dorothea Schäfer (CDU). Dabei gehe es vor allem um Gerechtigkeit. Benachteiligt seien diejenigen die ein Zweitstudium aufnähmen. Studierende, die sich "zu lange Zeit nähmen" und Menschen, die das soziale Netz ausnutzten würden davon profitieren. Die Abschaffung der Studienkonten gehe auf Kosten der Allgemeinheit, kritisierte die Abgeordnete, außerdem verlören die Hochschulen dadurch Geld. Alleine an der Uni Mainz fehlten 1,5 Millionen Euro. Die Hochschulpräsidenten hielten die Langzeitstudiengebühren für den richtigen Weg. Das Geld komme am Ende den Studierenden zugute, beispielsweise durch Tutorien.

Die Hochschulräte würden von nun an öffentlich tagen, damit gebe es mehr Transparenz, so Barbara Schleicher-Rothmund (SPD), außerdem sei eine intensivierte Qualitätssicherung notwendig. Die SPD habe schon immer für eine gebührenfreie Bildung gestanden, so die Abgeordnete, hingegen habe die CDU "bildungspolitisch keine Antworten parat" und habe jeden Gesetzesentwurf zu Studiengebühren abgelehnt. Junge Leute hätten ein Interesse, zügig zu studieren, "der Bummelstudent ist ein Klischee" sagte Schleicher-Rothmund. Gebühren hätten sich überlebt, daher würden die Studienkonten nun abgeschafft.

Die Abschaffung der Studienkonten sei ein Weg zur gebührenfreien Bildung, so Gunther Heinisch (Bündnis90/ Die Grünen). Die Studienkonten seien nie als Finanzierungssäule der Hochschulen vorgesehen gewesen. Natürlich entgehe der Landesregierung nicht die Kritik der Hochschulpräsidenten. Man bekenne sich aber zu einer öffentlichen Finanzierung der Hochschulen. Dies könne jedoch nicht im Hochschulgesetz festgeschrieben werden, sondern sei im Hochschulfinanzierungsgesetz geregelt, erläuterte der Abgeordnete. Heinisch widersprach dem Klischee des Bummelstudenten, beispielsweise sei das Semesterticket durch die Studierendenbeiträge finanziert. Er unterstrich, Studenten würden in der Endphase ihres Studiums entlastet.

Als der Trend zur Einführung der Studiengebühren begann, habe man mit den Studienkonten darauf reagiert, erklärte Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD). Man habe immer gesagt, dass es keine unmittelbare Kompensation für den Gesetzentwurf gebe, jedoch den Hochschulen andere Möglichkeiten zur Finanzierung geben würde, beispielsweise durch das Sondervermögen. Die Länder hätten sich immer für mehr Finanzierung der Hochschulen eingesetzt. Der Gesetzentwurf sei "vertretbar", so die Ministerin.


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 1/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012