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RHEINLAND-PFALZ/2618: Finanzbeziehungen zu Kommunen (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 4/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 6. Februar 2012

Finanzbeziehungen zu Kommunen


Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung finanzausgleichs-rechtlicher Vorschriften wurde nach der ersten Beratung einstimmig in die Ausschüsse verwiesen. Die Fraktion der CDU warf der Landesregierung vor, den Kommunen Finanzmittel zu entziehen. Diese wies die Kritik zurück.

Es handele sich hier ebenfalls um ein Haushaltsbegleitgesetz, so Finanzminister Dr. Carsten Kühl (SPD). Man schaffe Maßnahmen um den kommunalen Entschuldungsfonds "abzuwickeln", so der Minister. Es gebe keine gesetzliche Verpflichtung für das Land mehr, an bestimmten Stellen kompensatorisch einzutreten. Über den kommunalen Finanzausgleich würde beispielsweise die Auszahlung von Hartz IV nun geregelt. Das Hauptproblem der kommunalen Haushalte sei die hohe Belastung durch Sozialausgaben und ein geringes Maß an Einnahmen. Der bestehende Verteilungsschlüssel belaste andere Kommunen als der neue, daher gebe es eine Härtefallregelung, die auch von den Kommunen größtenteils angenommen würde. Die Nettokreditaufnahme würde durch die Regelung nicht belastet, dieses Argument sei "Unsinn" erklärte Kühl.

Der Gesetzentwurf berühre gravierend die finanzielle Situation der Kommunen, unterstrich Anke Beilstein (CDU). Die Abgeordnete griff auf die Debatte über die Erhöhung der Grunderwerbssteuer zurück und warf der Landesregierung vor, diese Mehreinnahmen nicht ausreichend an die Kommunen weiter zu geben. Sie löse damit ihre "Schicksalsgemeinschaft mit den Kommunen" auf. Deren Belastungen seien in den letzten Jahren nicht geringer geworden, daher müsse die Unterstützung der Kommunen weitergeführt werden. Es handele sich bei der Veränderung des Verteilungsschlüssels nicht um eine Kompensation mit "originären Landesmitteln", widersprach Beilstein ihrem Vorredner. Die Einsparungen entstünden "auf dem Rücken der Kommunen", monierte die Abgeordnete. Diese Umschichtung sei nicht der Weg der CDU.

Es sei wichtig, Zweckverbände bei der Müllentsorgung zu fördern, führte Hans Jürgen Noss (SPD) aus. Er zitierte das Grundgesetz, demzufolge die Landesregierung bei der Grunderwerbssteuer einen Gestaltungsspielraum habe, außerdem geschehe die Weitergabe von Steuermehreinnahmen an die Kommunen freiwillig. Diesen "geht nichts verloren", betonte der Abgeordnete. Der Gesetzesentwurf zeige in die richtige Richtung und gebe den Kommunen eine gute Entscheidungsgrundlage.

Man regele einen wichtigen Teil der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, sagte Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Die Grunderwerbssteuer sei "ausdrücklich eine Fakultativsteuer", dies sei vom Gesetzgeber so vorhergesehen. Von der CDU-Fraktion erwarte er weitere Änderungsanträge zum Haushalt, nachdem diese bereits einen gestellt habe. Man stelle zusätzliche Mittel für die Kommunen bereit, erklärte Steinbach. Die von der CDU vorgetragene Kritik am Verteilungsschlüssel sei inhaltlich falsch, so der Abgeordnete, es handele sich hier um einen "Beitrag zur Gerechtigkeit in der Finanzierung der Kommunen". Wer gegen die Gesetzesänderung stimme, sei auch gegen die Konsolidierung des Landeshaushalts und befürworte eine ungerechte Verteilung der Soziallasten.


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 4/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2012