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RHEINLAND-PFALZ/2675: Schüler vor Missbrauch schützen (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 19/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 4. Juni 2012

Schüler vor Missbrauch schützen



Ein CDU-Antrag forderte nach dem OLG-Freispruch für einen Lehrer, der ein sexuelles Verhältnis zu einer Schülerin unterhielt, eine Ausweitung der Strafbarkeit für ein solches Verhalten. Der Antrag wird im Ausschuss diskutiert.

Dr. Axel Wilke (CDU) erinnerte an den Koblenzer Fall des Lehrers, der vom sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen freigesprochen wurde, weil er nicht der Klassenlehrer der Schülerin war. Die CDU wolle klare Regeln, wie sie auch der Kinderschutzbund einfordere. Erster Ansatzpunkt sei das Schulrecht. "Wir müssen auch alle sehr ernst über eine Klarstellung im Strafgesetzbuch nachdenken." Entsprechende Handlungen von Personen mit Weisungsbefugnis gegenüber einem Kind müssten vom Paragrafen 174 erfasst werden. Im Ausschuss sei klar geworden, dass die Lücke im Detail liege. Die Politik solle das Thema nicht lange liegen lassen.

Eine enge Abstimmung müsse zwischen den Ländern erfolgen, sagte Clemens Hoch (SPD). Es sei fraglich, ob der Antrag der CDU die Lücke zu schließen in der Lage sei. Die Entscheidung des Gerichts hätte schließlich auch anders ausfallen können, wie das vorige Landgerichtsurteil gezeigt habe. "Der Begriff 'weisungsbefugt' ist genauso interpretationswürdig wie derzeit das 'anvertraut'", sagte Hoch. Es sei einfach auf das Urteil mit einer Forderung nach einer Ausweitung des Strafenkatalogs zu reagieren, sagte Katharina Raue (Bündnis 90/Die Grünen). Der Lehrer müsse zweifellos aus dem Unterricht entfernt werden, der CDU-Antrag sei aber nicht durchdacht. Junge Menschen bräuchten einen geschützten Ort und müssten vor jedem Übergriff geschützt werden, "das leisten unsere Schulen auch", betonte Raue. Die wenigen Vorfälle würden durch das Strafrecht erfasst. Die CDU wolle die Strafen erhöhen, ohne dass eine Notwendigkeit dazu nachgewiesen sei, "das ist populistisch".

Der Rechtsausschuss habe sich zwei Mal mit dem Thema befasst, sagte Justizminister Jochen Hartloff (SPD). Derzeit laufe eine Anfrage bei Staatsanwaltschaften und Gerichten über ihre Einschätzungen zu dem Thema. Eine Länderabfrage laufe ebenso. Aus Nordrhein-Westfalen sei ein vergleichbarer Fall eines gelegentlichen Vertretungslehrers an den BGH vorgelegt. "Es wird interessant zu sehen, ob der BGH die bisherige Auslegung des 174 beibehält oder ändert", sagte Hartloff. Dieses Urteil werde Hinweise geben, was zu tun sei. Im Detail müsse sehr gut abgewogen werden, wie Änderungen an dem Paragrafen in die Systematik der Ahndung hineinpassten.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 19/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2012