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RHEINLAND-PFALZ/2703: Vollzug der Therapieunterbringung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 34/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 17. September 2012

Vollzug der Therapieunterbringung



Nachdem der Gesetzgeber durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Sicherungsverwahrung aus der Haft entlassener Sexualstraftäter neu regeln muss, diskutierte der Landtag das von Justizminister Jochen Hartloff (SPD) eingebrachte "Landesgesetz über den Vollzug der Therapieunterbringung". Der Entwurf wurde von den Fraktionen einmütig begrüßt.

Der Gesetzentwurf betreffe eine "kleine, aber gar nicht so feine Gruppe Menschen", sagte Dr. Axel Wilke (CDU). Die Gefahr erschien so weit gebannt, "bis der Europäische Gerichtshof die Verlängerung der Verwahrung für rechtswidrig erklärte". Eine dauerhafte Überwachung frei gelassener, ehemaliger Haftinsassen wäre aber nicht leistbar und finanziell nicht zumutbar. Das Sommerurteil des Bundesverfassungsgerichts erlaube eine weitere Unterbringung nun zumindest für die allerschwersten Fälle, "es gibt aber auch den Normalfall". Dem sei das im Januar 2011 erlassene Landesgesetz gerecht geworden. Auf das Gerichtshof-Urteil müsse das Land reagieren. "Insofern ist der Gesetzentwurf überfällig."

Die betroffenen Menschen hätten eine Haftzeit hinter sich gebracht, und auch für sie gelten die Grundrechte, sagte Heiko Sippel (SPD). Der Gesetzentwurf des Landes werde dem Allgemeinwohl wie dem subjektiven Recht des Einzelnen gerecht. Von den Gerichten auferlegte Regelungen wie zum Abstandsgebot würden darin berücksichtigt. Die Einrichtung in Diez sei für die Therapieunterbringung geeignet, der neue Bereich im Bau. Es werde bei der Trennung der Bereiche gute Lösungen geben. "Wir sind gut vorbereitet", sieht Sippel die Aufnahme des Betriebs der Einrichtung für das kommende Jahr gesichert.

Auch die Grünen lehnten die Sicherungsverwahrung von Gewalttätern nicht in jedem Fall ab, betonte Katharina Raue (Bündnis 90/Die Grünen). "Sie ist aber in den vergangenen Jahren in unerträglichem Maße ausgeweitet worden, bis der Europäische Gerichtshof die Reißleine ziehen musste", sagte sie. Nur aus ärztlichen Handbüchern ergebe sich, wer gestört ist, und nur aufgrund dieser Beurteilungen entscheide der Richter ob jemand freizulassen sei. "Einer Psychiatrisierung des Rechtstaates können wir nicht zustimmen", lehnt Raue Einstufungen über gesetzliche Regelungen ab. Der Gesetzentwurf der Landesregierung beschränke sich auf eine Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgabe, daher stimme ihre Fraktion dem Entwurf zu.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 34/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012