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RHEINLAND-PFALZ/2755: Möglichkeiten für Bund-Länder-Kooperationen ausweiten (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 03/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 4. Februar 2013

Möglichkeiten für Bund-Länder-Kooperationen ausweiten



Einem Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Bund-Länder-Kooperation im Hochschulbereich stellten die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag entgegen.

Ihre Fraktion bleibe nach mehrfacher Diskussion des Themas bei ihrem Antrag, betonte Dorothea Schäfer (CDU). "Das Kooperationsverbot muss unseres Erachtens im Hochschulbereich aufgehoben werden, und es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen, denn die Hochschulen brauchen dringend eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung", sage sie. Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder habe der Hochschullandschaft wichtige Impulse gegeben, "aber sie reicht nicht aus". Die Hochschulen bräuchten eine spürbare, dauerhafte finanzielle Unterstützung. Die Grundausstattung der Hochschulen solle natürlich Sache der Länder bleiben. "Darüber hinaus geht es darum, den Hochschulpakt effektiv auszuführen, weiterzuführen und auch die Spitzenforschung zu stärken", erläuterte Schäfer.

Schäfer merke gar nicht, "dass wir in den Zielvorstellungen eigentlich gar nicht so weit auseinanderliegen", entgegnete Barbara Schleicher-Rothmund (SPD). Natürlich wolle auch die Koalition mehr Planungssicherheit für die Hochschulen, "und natürlich wollen wir, dass der Hochschulpakt weitergeführt wird", sagte Schleicher-Rothmund. Natürlich stehe sie auch dahinter, dass es in der Bundesrepublik und in Rheinland-Pfalz Internationalität gebe. Mittlerweile gebe es eine Quote von 50 Prozent eines Jahrgangs an Studierenden. Bei den internationalen Studierenden betrage der Zuwachs acht Prozent. Die Fragestellung sei jetzt, ob die CDU den Weg mitgehe, der der bessere sei, "weil er eben der nachhaltigere ist" Es sei der Weg, der länger trage und den Bildungs- und Wissenschaftssektor in dem Umfang entlasten werde, "wie es erforderlich ist". Dies könne nicht nur auf die Hochschulen und dort nur auf die Exzellenzbereiche beschränkt werden. Bei der Wissenschaftslandschaft sei mehr Unterstützung in der Breite benötigt. Dabei müsse der Bund "im Hinblick auf die sozialen Strukturen für die Studierenden" helfen. Wenn mehr Studierende zu einem Hochschulabschluss kommen sollen, "dann muss der Bund uns auch bei Wohnheimen und Mensen unterstützen", erläuterte die Abgeordnete die Forderung.

Es existiere bereits der Hochschulpakt des Bundes und der Länder, der dabei helfe die steigenden Studierendenzahlen zu bewältigen, hob Gunther Heinisch (Bündnis 90/Die Grünen) hervor. Bei der Exzellenzinitiative könne man darüber streiten, welche Wirkungen sie habe. "Auf jeden Fall ist sicher, da wurde viel Geld bewegt, da wurden große Aktivitäten an den Universitäten ausgelöst", erläuterte er. Auch das Ganztagsschulangebot sei zu erwähnen. Ein Ganztagsschulprogramm sei von der damaligen rot-grünen Bundesregierung 2003 auf den Weg gebracht worden. Das Kooperationsverbot, das mit der Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz verankert wurde, sei angesichts der Erfolge und der beachtlichen Wirkungen von Bund-Länder-Kooperationen infrage zu stellen. "Ein weiterer Beweis für die Unsinnigkeit dieses Kooperationsverbots ist es, dass immer wieder Wege gesucht und gefunden werden es zu umgehen", so bei der Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund.

Sie habe sich als Sachverständige in einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erlaubt, den Gesetzentwurf des Bundes mehrfach kritisch zu hinterfragen, berichtete Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD). Auf ihre Frage, was er denn für die rheinland-pfälzischen Hochschulen so bringen möge, habe die CDU-Bundestagsfraktion geantwortet, sie könne sich doch jetzt nicht so mit Rheinland-Pfalz und den Hochschulen dort beschäftigen, "ich möge doch das große Ganze sehen". Die rheinland-pfälzischen Interessen seien selbst bei dieser Bundestagsanhörung im Mittelpunkt ihrer Betrachtungen gewesen, betonte Ahnen. Das breche sich nicht mit den bundesweiten Interessen der Hochschulen, "denn ich glaube, da gibt es eine große Interessenübereinstimmung". Es gehe um eine Grundgesetzänderung. "Dazu muss man erstens gewichtige Gründe haben, und zweitens muss man mindestens einmal in dem Bereich, in dem man eine Änderung vornimmt, den Gesamtbereich abgewogen haben", erläuterte Ahnen. Die vorliegende Grundgesetzänderung sei keine gute Antwort auf die zentralen Herausforderungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Sie wolle die Bildungshoheit der Länder nicht in Frage stellen, "aber ich meine, dass es Punkte gibt, bei denen es eine dauerhafte und verlässliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch im Bildungsbereich geben muss".

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 03/2013, Seite 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2013