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RHEINLAND-PFALZ/2808: Würdiger Umgang mit Totgeburten (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 16/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 21. Mai 2013

Würdiger Umgang mit Totgeburten



Auf Antrag der CDU wurde in erster Beratung die Änderung des Bestattungsgesetzes im Landtag besprochen. Mit dem Änderungsgesetz sollte der Missstand behoben werden, dass bei totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern mit einem Gewicht von unter 500 Gramm keine Bestattungspflicht bestehe und eine Bestattung von den Eltern erst beantragt werden müsse. Der Antrag solle sicherstellen, dass die Eltern über ihr Recht der Bestattung ausreichend aufgeklärt und Orte zum Trauern geschaffen werden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten die Einbringung des Gesetzesentwurfs. Kritisch gesehen wurde jedoch eine angesprochene Bestattungspflicht nach Abtreibungen.

"Wir sind der Überzeugung, dass es notwendig ist, dass diese kleinen Wesen in Würde bestattet werden", unterstrich Heide Thelen (CDU) die Wichtigkeit des Gesetzesentwurfs. Die Eltern hätten zwar das Recht eine Bestattung zu verlangen, aber es fehle oft die nötige Aufklärung über dieses Recht. Eine Entsorgung in den Kliniken sei "dem kleinen Wesen" nicht würdig, so Thelen. Es sei auch wichtig, dass die Eltern einen Ort zum Trauern hätten. An einzelnen Krankenhäusern gebe es bereits die Möglichkeit die Föten zu bestatten und angemessen zu trauern.

Auch Kathrin Anklam-Trapp (SPD) betonte, dass die Änderung des Gesetzes zur Bestattung von menschlichem Gewebe insbesondere für die betroffenen Eltern sehr wichtig sei. "Wenn eine Schwangerschaft frühzeitig endet, dann müssen wir uns dieser Angelegenheit würdevoll widmen", so Anklam-Trapp. Der Landtag setze sich schon lange intensiv mit dem Umgang von frühzeitig beendeten Leben auseinander, so Anklam-Trapp weiter. Die Schaffung von Orten zur Trauerarbeit um einen unerfüllten Kinderwunsch seien auch der Koalition wichtig. Anklam-Trapp äußerte den Wunsch, dass in der gemeinsamen Beratung im Ausschuss fraktionsübergreifend eine Einigung gefunden werde.

Dr. Dr. Rahim Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es bei dieser Frage keine Auseinandersetzung mit erhobenem Zeigefinger geben dürfe. "Die Bedürfnisse und Sorgen der Betroffenen müssen im Mittelpunkt unserer Betrachtungen stehen. Und wir müssen sicherstellen, dass die betroffenen Eltern von ihrem Recht wissen", so Dr. Schmidt. Aber man dürfe den Eltern nicht vorschreiben, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten haben. Bei der Diskussion um eine Bestattungspflicht bei Abtreibungen, müsse beachtet werden, dass die Betroffenen in den meisten Fällen unter erheblichen Schuldgefühlen und psychischen Belastungen zu leiden hätten. Es dürfe daher keine Bestattungspflicht bei Abtreibungen vorgeschrieben sein, so Schmidt.

Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) begrüßte den Antrag der CDU, da er ein aktuelles Problem aufgreife, welches das Ministerium für Soziales schon lange beschäftige. Im Gesetz sei die Bestattungspflicht für ein totgeborenes Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm aufgehoben, die Eltern hätten jedoch das Recht es zu bestatten und müssten auch über dieses Recht aufgeklärt werden. Eine Umfrage im Dialog mit verschiedenen Initiativen und Institutionen in betroffenen Krankenhäusern hätte ergeben, dass die Krankenhäuser mit ihrer Rolle sehr verantwortungsvoll umgingen und sinnvolle und angemessene Konzepte im Umgang mit Tot- und Fehlgeburten hätten. Schweitzer stellte ein Fachsymposium in Aussicht, bei dem mit Betroffenen und Experten aus der Praxis über dieses Thema gesprochen werde.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 16/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013