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RHEINLAND-PFALZ/2837: Zugangsrechte zum Nürburgring (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 30/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 26. August 2013

Zugangsrechte zum Nürburgring



Der Landtag diskutierte in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings. Gleichzeitig wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen besprochen. Diese wollten mit dem Gesetzentwurf die öffentlichen Zugangsrechte zum Nürburgring auch nach dem Verkauf an einen privaten Investor sicherstellen. Die CDU warf der Koalition vor das Gesetz in Eile verfasst und so einige Probleme ungeklärt gelassen zu haben. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter und dritter Beratung gegen die Stimmen der CDU angenommen. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU wurde abgelehnt. Dagegen der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen.

Carsten Pörksen (SPD) hob die Bedeutung des Nürburgrings für die Region hervor. Daher sei es auch sehr bedauerlich, dass die CDU so ein wichtiges Thema wieder einmal zum Spielball der Medien verkommen lasse. Das Gesetz sei weder verfassungswidrig noch beihilferechtlich und wettbewerbsrechtlich problematisch, stelle Pörksen klar. Es seien zwei Änderungen vorgesehen, einmal die Frage des Rechtsweges und die Herausnahme der Testfahrten. Die vorgenommen rechtliche Zweckbindung sei keine Grundrechtsverletzung, weil der Nürburgring Träger öffentlicher Belange sei, widerlegte Pörksen entsprechende Vorwürfe.

Julia Klöckner (CDU) unterstrich die Notwendigkeit eines dauerhaften öffentlichen und zuverlässigen Zugangsrechts zum Nürburgring. Doch der von der Koalition eingeschlagene Weg sei der falsche, so Klöckner. Der vorliegende Entwurf enthalte zu viele Einschränkungen des Zugangsrechts zugunsten eines künftigen Eigentümers zulasten des öffentlichen Nutzens und des nachgelagerten Wettbewerbs. Man merke es dem Gesetz an, dass es unter erheblichen Zeitdruck entstanden sei, kritisierte Klöckner. Es gebe seitens ihrer Fraktion noch erhebliche Bedenken. So fragte sie sich, was denn geschehe, wenn sich ein späterer Betreiber nicht an die Benutzungsordnung halte. Klöckner gab zu bedenken, dass der Insolvenzverwalter die gesetzliche Verpflichtung habe, bei einem Verkauf des Nürburgrings einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Doch dieser Preis werde umso niedriger, je weitergehender die Einschränkung durch die Benutzungsordnung erfolge. "Deshalb sagen wir: Lassen Sie uns etwas Zeit nehmen. Rot-Grün setzt gern auf Risiko. Wir haben die Lehren daraus gezogen. Wir legen Wert auf Gründlichkeit und Verlässlichkeit", so Klöckner.

Doch Hendrik Hering (SPD) warf der Opposition vor, sich lediglich aus der Verantwortung ziehen zu wollen. "Wenn es weitere Probleme geben sollte, wollen Sie sagen können, wir haben nicht mitgestimmt. Deswegen lehnen Sie jedwede Mitverantwortung im Interesse der Region ab. Sie würden auch im September, im Oktober oder im Dezember nicht mit Ja stimmen", warf Hering der CDU vor. Alle bisherigen Angebote zur Zusammenarbeit seien von der CDU abgelehnt worden, bedauerte Hering. Bedenken gebe es hingegen keine mehr, der Wissenschaftliche Dienst habe in der Kürze der Zeit ein fundiertes Gutachten erarbeitet.

Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich der Kritik an. Köbler warf der CDU-Fraktion vor, sich bei dem Prozess der Sicherung des öffentlich-rechtlichen Zugangs zum Nürburgring komplett verweigert zu haben und zwar von Anfang an. Diese Verweigerungshaltung setze die Perspektiven der Menschen in der Region aufs Spiel, warnte Köbler.

Nils Wiechmann (Bündnis 90/Die Grünen) war überzeugt, dass der Antrag verfassungsrechtlich einwandfrei sei und den allgemeinen Zugang zum Nürburgring auch nach einem Verkauf gewährleiste. Die Koalition wolle den Nürburgring als Sportstätte und als wirtschaftlichen und touristischen Motor für die Region erhalten, unabhängig davon, wer zukünftig Eigentümer oder Betreiber dieser Rennstrecke sein werde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf müsse jeder Erwerber gewährleisten, dass der Nürburgring auch in Zukunft für alle zugänglich ist, was auch einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung des Rings entspreche.

Dr. Axel Wilke (CDU) warnte hingegen davor, dass eine gesetzliche Regelung im Sinne einer Benutzungsordnung der Vermarktung des Nürburgrings schade, weil es die Möglichkeiten, einen möglichst hohen Preis im Sinne der Gläubiger zu erzielen, schmälere. Die Benutzungsordnung sei ausschließlich Sache des Investors, so Wilke. Auch sei die Frage möglicher Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung nicht geklärt.

Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) begrüßte die Initiative, da sie dazu beitrage, dass der Nürburgring auch künftig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werde. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes habe unter anderem bestätigt, dass der Gesetzentwurf mit den Grundrechten vereinbar ist, kein Verstoß gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes und kein Verstoß gegen das allgemeine Bestimmtheitsgebot vorliege und dass der Gesetzentwurf mit den europäischen Beihilfebestimmungen vereinbar sei. Dies, so Lewentz, sei eine Bestätigung der inhaltlichen Regelungen. "Ich bin fest davon überzeugt, dass es gut ist, dass dieser Gesetzentwurf jetzt zur Abstimmung gebracht wird; denn er wird den Verkaufsprozess in keiner Weise beeinträchtigen, im Gegenteil. Ich glaube, jeder Bieter hat ein großes Interesse daran", versicherte Lewentz.

Fortsetzung nächste Woche
LAD/STE/SCH

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 30/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2013