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RHEINLAND-PFALZ/2840: Landeswohnraumförderungsgesetz (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 31/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 2. September 2013

Landeswohnraumförderungsgesetz



Der Landtag setzte sich in erster Beratung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landeswohnraumförderungsgesetz auseinander. Im Rahmen der Föderalismusreform erweiterte die Landesregierung ihre Kompetenz auf das Feld der Wohnungsförderung, um so den Bedarf an Wohnungen in den Ballungszentren zu decken und den Wohnungsleerstand auf dem Land anzugehen. Die Fraktion der CDU sah noch Diskussionsbedarf bei der Art der Einkommensermittlung für die gegebenenfalls zu fördernden Haushalte. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Für Finanzminister Dr. Carsten Kühl (SPD) ist bezahlbarer Wohnraum eines der zentralen innenpolitischen Themen, daher sei das Landeswohnraumförderungsgesetz ein gesellschaftspolitisch sehr wichtiges Gesetz. Nach der Föderalismusreform transformiere das Land somit bisheriges Bundesrecht in Landesrecht um. Verursacht durch den demografischen Wandel verzeichne man in Rheinland-Pfalz eine regional sehr unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung, die mit einer verschiedenartigen Bedarfssituation beim Wohnraum einhergehe. Die Aufgabe der Wohnraumförderung sei es, in den Gebieten, in denen Bedarf bestehe, neuen, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und bestehenden zu modernisieren. Im Rahmen eines neuen Landesförderprogrammes würden über mehrere Jahre hinweg Darlehen mit einem Nullzinssatz und einem Darlehensvolumen von rund 150 Millionen Euro vergeben werden. So hoffe man ungefähr 2000 Wohnungen neu bauen oder modernisieren lassen zu können.

Günther Ramsauer (SPD) kritisierte, dass der Wohnraum nicht überall gleich gut verteilt sei. Insbesondere in den Ballungsräumen, in den Großstädten und in den Universitätsstädten mangele es an bezahlbaren Wohnungen. "Der vielgepriesene Markt alleine wird das offensichtlich nicht regeln. Wohnungen, die für alle Menschen bezahlbar sind, erfordern Anreize und starke Partner", so Ramsauer. Es gehe dabei nicht nur um den Neubau, sondern auch um den Umbau, die Umwandlung, den Ausbau, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Vor allem gehe es auch um Barrierefreiheit. Natürlich gehöre auch die Energieeinsparung dazu.

Gerd Schreiner (CDU) betonte die Dringlichkeit, mit der es den demografischen Wandel in Rheinland-Pfalz durch die Förderung von sozialen Quartierstrukturen abzufedern und zu gestalten gelte. Kritisch sieht Schreiner die Art der Einkommensermittlung für die gegebenenfalls zu fördernden Haushalte, die geändert worden sei. Während das Bundesgesetz detailliert beschreibe, welche Beträge nach geltendem Einkommensteuerrecht vom Bruttoeinkommen abzuziehen seien, um förderberechtigt zu sein, hebe das Landesgesetz auf das Wohngeldgesetz bei der Einkommensermittlung ab. Die Ausschussberatungen würden zeigen müssen, ob und inwiefern dadurch der Kreis der zu Fördernden eingeschränkt werde, gab Schreiner zu bedenken.

Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) war vor allem um die Situation in den Ballungsräumen besorgt, wo es für Menschen mit niedrigen Einkommen immer schwieriger werde, einen angemessenen Wohnraum zu bekommen. Vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2010 habe der Bestand an Sozialwohnungen dramatisch abgenommen, insgesamt um 800 000 Wohnungen. Das sei ein Drittel des Gesamtbestandes, betonte Hartenfels. Das liege auch daran, dass die Kommunen vor dem Hintergrund ihrer klammen Haushalte sehr viel von ihren Wohnungsbaugesellschaften auf dem privaten Markt "verscherbelt" hätten. "Da merkt man, wie wichtig es ist, dass wir wachsam sind und insbesondere die öffentliche Hand versucht, in diesem Bereich ein Stück weit gegenzusteuern", mahnte Hartenfels.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 31/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2013