Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2854: Zivile Drohnen - Spielzeug oder moderne Hightech-Überwachung? (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 34/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. September 2013

Fachtagung mit dem Datenschutz

Zivile Drohnen - Spielzeug oder moderne Hightech-Überwachung?



"Einsatz von Drohnen" lautete das Thema einer gemeinsamen Fachtagung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur und des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Zu dieser Veranstaltung waren rheinland-pfälzische Entscheidungsträger aus dem Bereich der Politik, Justiz und Polizei geladen. Nach Begrüßung und Einführung durch Staatssekretärin Heike Raab und Landesdatenschutzbeauftragten Edgar Wagner wurde durch Dr.-Ing. Tobias Schuchert (Fraunhofer Institut) ein aktueller Stand in Sachen zivile Drohnentechnik vermittelt und ein Zukunftsausblick gewagt.

Im Anschluss gab Prof. Dr. jur. Elmar Giemulla (Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) einen Einblick in die derzeitigen gesetzlichen luftfahrtrechtlichen Regelungen, die beim privaten und öffentlichen Einsatz von Drohnen zu beachten sind, während Prof. Dr. Peter Fischer-Stabel (Fachhochschule Tier) über Erfahrungen aus dem rheinlandpfälzischen Forschungsprojekt "Optimierung von Drohnen zur Unterstützung von Polizei und Katastrophenschutz" referierte.

Danach wurde die grundlegend bedeutsame Frage behandelt, ob die geltende Rechtslage einen polizeilichen Drohneneinsatz rechtfertigen könne. Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld) kam für den Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen hierfür nicht ausreichten. Prof. Dr. Mark Zöller (Universität Trier) vertrat die Auffassung, dass die Strafprozessordnung für Zwecke der Strafverfolgung den Drohneneinsatz zwar in engen Grenzen erlaube, dass ihr Einsatz über umfriedeten Grundstücken aber nicht erlaubt sei, weil die maßgebliche Rechtsgrundlage Eingriffe in das Wohnungsgrundrecht nicht begründen könne.

Die Fachtagung stand ganz unter dem Eindruck der aktuellen öffentlichen Diskussion über zunehmende Überwachungsaktivitäten in allen Lebensbereichen. Man müsse sich auch die Frage stellen, ob der zivile Drohneneinsatz eine neue Dimension der Überwachung darstelle, so Wagner.

Nach den auf der Fachtagung gegebenen Informationen seien in Deutschland allein ca. 300.000 Drohnen eines bestimmten Herstellers, die als Träger von Kameras geeignet seien, bei Privaten in Gebrauch. Derzeit sei der Einsatz zu Sport- und Freizeitzwecken genehmigungs- und anzeigefrei. Nach Auffassung von Wagner müsse dies dringend geändert werden. Wagner begrüßte, dass die Landesregierung derzeit vom Kauf von Drohnen absehe und sich für größte Zurückhaltung bei deren Einsatz ausgesprochen habe. Damit trage sie der besonderen Eingriffsqualität Rechnung, die mit der Videobeobachtung durch unauffällige, überall einsetzbare fliegende Kameras verbunden sei.

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 34/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2013