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RHEINLAND-PFALZ/2967: Frau Dreyer und die misslungene Änderung des Kommunalwahlgesetzes (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 05.03.2014

Frau Dreyer und die misslungene Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Hans-Josef Bracht: Frau Dreyer ist weder unschuldig noch unbeteiligt



Zu den heute von DPA wiedergegebenen Äußerungen von Ministerpräsidentin Dreyer zur Überprüfung der von Rot/Grün beschlossenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht:

"Rot/Grün klagt vor dem höchsten rheinland-pfälzischen Gericht gegen das eigene Gesetz, und Frau Dreyer spielt die Unschuldige und Unbeteiligte. Das ist als ob ein Fußballer auf das eigene Tor schießt und dann den Trainer fragt, ob sein Fuß das durfte. Frau Dreyer hat diesem Gesetz in der SPD-Landtagsfraktion, der sie angehört, zugestimmt und sie hat das Gesetz im Landtag mit beschlossen. Sie hat also ihre Hand für ein Vorhaben gehoben, das sie jetzt offensichtlich für rechtlich bedenklich hält. Anders ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu erklären. Besser wäre gewesen, wenn die Ministerpräsidentin die im Gesetzgebungsverfahren von verschiedenen Seiten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen und die Verfassungsabteilung des Justizministeriums befragt hätte. Das ist wohl nicht geschehen. Der Verfassungsgerichtshof ist aber kein Reparaturbetrieb für fehlerhafte Gesetzgebungsarbeit der Regierungsfraktionen und erst recht kein rot/grünes Testlabor."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. März 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2014