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RHEINLAND-PFALZ/3004: ZDF-Urteil bestätigt neuen SWR-Staatsvertrag (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 25.03.2014

ZDF-Urteil bestätigt eingeschlagenen Weg im neuen SWR-Staatsvertrag



Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Gremien des ZDF einzugrenzen, erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz und Mitglied im Verwaltungsrat des SWR:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrenzt den übermäßigen Einfluss staatlicher und staatsnaher Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist gut so, denn gerade in den Gremien des ZDF war dieser Einfluss deutlich zu groß, wie sich insbesondere in der Causa Brender gezeigt hat. Besonders erfreulich ist außerdem die Forderung des Gerichts, möglichst das gesamte Spektrum der gesellschaftlichen Vielfalt abzubilden und auch kleine Interessengruppen zu berücksichtigen. Wir danken vor allem der GRÜNEN Bundestagsfraktion und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die die Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag überhaupt erst vorangetrieben haben.

Das Urteil über den ZDF-Staatsvertrag beeinflusst auch die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie den SWR. Hier haben wir mit dem neuen SWR-Staatsvertrag, der im Dezember 2013 vom Landtag beschlossen wurde, bereits wesentliche Kritikpunkte des heutigen ZDF-Urteils umgesetzt."


Hintergrund:

Wesentliche Kritikpunkte des ZDF-Urteils, die im neuen SWR-Staatsvertrag bereits umgesetzt wurden:

- Staatsferne: Im SWR-Rundfunkrat werden nach der neuen Regelung keine Regierungsvertreter mehr vertreten sein, statt dem bisherigen rheinland-pfälzischen Regierungsvertreter soll nun ein Mitglied des Verbandes Deutscher Sinti und Roma einen Sitz erhalten. Mitglieder von Parlamenten und politische Beamte dürfen nicht mehr als VertreterInnen von anderen gesellschaftlichen Gruppen benannt werden.

- Die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates wurde den veränderten Realitäten angepasst, um die gesellschaftliche Vielfalt zu gewährleisten. Die gestiegene Bedeutung von Menschen mit Migrationshintergrund, ethnischen Minderheiten und Musliminnen und Muslimen bildet sich in zusätzlichen Sitzen ab.

- Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen haben wir die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Rundfunkrates und die Pflicht zur Veröffentlichung seiner Beratungsgrundlagen und Beschlüsse durchgesetzt. Auch das Verfahren bei Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wird transparenter ausgestaltet. Die Bezüge der Geschäftsleitung und die (nichtständigen bzw. geringfügigen) Tätigkeiten der Gremienmitglieder für den SWR oder andere Rundfunkunternehmen müssen in Zukunft veröffentlicht werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2014
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014