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RHEINLAND-PFALZ/3263: Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 17.10.2014

Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes



"Die aktuell auf Bundesebene vorgeschlagenen Neuerungen zum Bundeswaldgesetz sind ein Riesenschritt für die Forstwirtschaft", erklärt die Vorsitzende des Umweltausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag, Christine Schneider. Die Änderungen stellen klar, dass bestimmte Tätigkeiten nicht der Holzvermarktung im Sinne des Kartellrechts zuzurechnen sind.

"Die Ansichten des Bundeskartellamtes sind derzeit gänzlich unvereinbar mit den tatsächlichen Verhältnissen im Forstwesen. Unsere Bemühungen und Gespräche haben den dringenden Handlungsbedarf mehr als deutlich gemacht. Umso mehr freut es uns, dass der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser (MdB) die Absicht der Bundesregierung angekündigt hat, sich mit einem entsprechenden Gesetzentwurf für Änderungen einzusetzen", so Christine Schneider weiter.

Das aktuelle Verfahren zwischen Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt und die Konsequenzen für Rheinland-Pfalz hätten wie ein Damoklesschwert über der forstpolitischen Arbeit geschwebt. Nun sei endlich der Befreiungsschlag in Sicht.

"Diese Lösung kommt der Forstwirtschaft aber auch den Kommunen und unserem Land zu Gute. Mit ihr kann die Zukunft einer nachhaltigen und am Allgemeinwohl orientierten Waldbewirtschaftung gesichert werden", so Christine Schneider.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Oktober 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014