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RHEINLAND-PFALZ/3433: "Orientierungsdebatte" zur Sterbebegleitung (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 10. Februar 2015

"Orientierungsdebatte" zur Sterbebegleitung

Neues Format im Landtag soll offenere Debatte ermöglichen


Zu Fragen der Sterbebegleitung soll es eine Orientierungsdebatte im Landtag geben. Das hat der Ältestenrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Als "Novum in der Geschichte des rheinland-pfälzischen Landtags" bezeichnet Landtagspräsident Joachim Mertes die geplante Debatte zur Sterbebegleitung, der keine konkreten Anträge zu Grunde liegen. Denn zu dem schwierigen Thema gibt es bislang weder Gesetzentwürfe noch sonstige Anträge, auf die sich jeweils einzelne Abgeordnete verständigt haben. Vielmehr gehe es darum, die verschiedenen Aspekte offen zu diskutieren. Mertes: "Ich kann mir auch vorstellen, dass damit eine neue Debattenkultur initiiert wird".

Im Ergebnis hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, dass die angestrebte Orientierungsdebatte im Landtag an die des Bundestages angelehnt werden soll. So sollen Fünf-Minuten-Wortbeiträge der einzelnen Abgeordneten möglich sein, auf die Fraktionsredezeit wird verzichtet. Dazu soll die Landesregierung für jedes ihrer Mitglieder ebenfalls fünf Minuten Redezeit beanspruchen dürfen. Anträge zur Sache, Zwischenrufe und Kurzinterventionen sollen nicht möglich sein. Die Gesamtdauer der Debatte wird entsprechend der Festlegung des Ältestenrates 2 bis 3 Stunden dauern. Die Orientierungsdebatte im Plenum ist für Donnerstag, den 19. März 2015, vorgesehen.

Gemeinsam durch die thematisch betroffenen Fachausschüsse (Sozialpolitischer Ausschuss; Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend; Rechtsausschuss; Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) soll danach eine Anhörung durchgeführt werden. Dabei soll jedes Mitglied des Landtags ein Beteiligungs- und Fragerecht erhalten. Die Festlegung des Kreises der Anzuhörenden und das Verfahren der Anhörung werden durch den Ältestenrat festgelegt. Die Anhörung ist für den 29. Mai 2015 vorgesehen. Die Auswertung der Anhörung wird durch die Fachausschüsse am 25. Juni 2015 erfolgen.

Die Schlussdebatte ist für Donnerstag, 23. Juli 2015, im Plenum vorgesehen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Februar 2015
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2015

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