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RHEINLAND-PFALZ/3734: Gesetze für mehr Direktdemokratie eingebracht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 24.09.2015

Gesetze für mehr Direktdemokratie eingebracht - Beteiligungshürden werden aus dem Weg geräumt


"Wer politisch mitmischen möchte, dem dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden. Mit dem Gesetzespaket zur Verbesserung der direktdemokratischen Elemente sollen die Beteiligungshürden für Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz gesenkt werden", sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss. "Die rot-grüne Koalition setzt auf mehr Direktdemokratie und stärkt damit sogleich das repräsentative System: Insgesamt wird die Akzeptanz für politische Prozesse steigen. Als SPD-Fraktion setzen wir darauf, dass viele Bürgerinnen und Bürger die besseren Beteiligungsmöglichkeiten bei Einwohnerantrag, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren und Volksentscheid nutzen."

"Geplant sind Änderungen an der Gemeindeordnung und am Landeswahlgesetz", betont Noss. "Dass die CDU-Fraktion gegen mehr Beteiligung ist, zeugt von einem altertümlichen Demokratieverständnis. Inakzeptabel ist es, dass sie die Gespräche mit der Koalition frühzeitig aufgekündigt hat, die Hürden für Volksentscheide zu senken. Diese grundsätzliche Verweigerungshaltung könnte zu weniger bürgerschaftlichem Engagement führen und ist in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung unverantwortlich."


Zum Hintergrund:

Mit Änderungen in der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung sollen beim Einwohnerantrag der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zwei dieselbe Angelegenheit betreffenden Einwohneranträgen von bisher fünf auf zwei Jahre verkürzt, und das Mindestalter für die Teilnahme an einem Einwohnerantrag von bisher 16 auf 14 Jahre herabgesetzt werden. Zudem wird das Unterschriftenquorum abgesenkt. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wird das Antragsquorum einer prozentualen Staffelung unterzogen, die mit zunehmender Gemeindegröße gleichmäßig absinkt. Das Abstimmungsquorum für Bürgerentscheide wird herabgesetzt. Die Möglichkeiten des Ausschlusses der Öffentlichkeit von Rats-, Kreistags- und Bezirkstagssitzungen sowie von deren Ausschusssitzungen werden beschränkt. Es werden digitale Aufzeichnungen und Übertragungen (also etwa Live-Streams) von kommunalen Rats- und Ausschusssitzungen ermöglicht. Mit Änderungen am Landeswahlgesetz sollen Eintragungen für das Volksbegehren auch auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gesammelt werden. Abhängig vom Verfahrensstand erhalten die Antragsteller eines Volksbegehrens anteilige Kostenerstattungen unabhängig vom Ausgang eines zulässigen Begehrens.

Die Gesetzesänderungen sind im Anhang (*) aufgeführt, erläutert und zusammengefasst.

(*) http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/sub/762/binarywriterservlet?imgUid=172643c1-399f-f414-c9a3-a5286d35f8f4&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. September 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2015

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