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RHEINLAND-PFALZ/3791: Flüchtlingsunterbringung - Landesregierung muss Residenzpflicht durchsetzen (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 05.11.2015

Flüchtlingsunterbringung

Adolf Kessel: Landesregierung muss Residenzpflicht durchsetzen


Die Flüchtlingsunterkunft am Stegskopf steht aktuellen Presseberichten zufolge (RZ, 5.11.2015) offenbar weitgehend leer, weil Flüchtlinge dort nicht untergebracht werden wollen. Dazu erklärt der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adolf Kessel:

"Die Landesregierung muss den Asylsuchenden klar machen, dass die zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung verpflichtender Wohnort ist und kein Angebot zur Güte. Diese Residenzpflicht, die es bisher offensichtlich nur in der Theorie gibt, muss Rot-Grün jetzt in der Praxis durchsetzen.

Für den Staat gehen mit dem Asylrecht umfangreiche Verpflichtungen einher. Im Gegenzug müssen die Flüchtlinge wissen, dass sie über ihren Wohnort nicht frei entscheiden können.

Die aktuellen Probleme am Stegskopf machen auch deutlich, warum eine Registrierung in einem Transitzentrum so wichtig ist. Dann würden die Asylsuchenden bereits bei der Einreise registriert und einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Nur dort erhalten sie dann entsprechende Leistungen. Die Landesregierung darf sich deshalb den Transitzentren nicht länger verweigern."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2015

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