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RHEINLAND-PFALZ/4226: Landtag veröffentlicht Nebeneinkünfte der Abgeordneten (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016

Landtag veröffentlicht Nebeneinkünfte der Abgeordneten


Ab sofort sind auf der Internetseite des Landtags Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten der 17. Wahlperiode veröffentlicht. Die Zusammenstellung der der Landtagsverwaltung gemeldeten Daten ist abgeschlossen.

Die Angaben finden sich unter der Rubrik "Abgeordnete". Dort steht in den Angaben zur Person der einzelnen Abgeordneten jeweils ein PDF-Dokument mit den "Veröffentlichungspflichtigen Angaben" des Landtagsmitglieds.


Hintergrund:

Zum 1. Januar 2015 wurden die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz neugefasst(*). Ab diesem Zeitpunkt werden für die jeweils laufende Wahlperiode neben den Angaben über ausgeübte Berufe, Tätigkeiten uns sonstige Funktionen der Abgeordneten auch sämtliche, über einem Grenzbetrag von 500 Euro im Monat oder 5.000 Euro im Jahr liegenden Einkünfte veröffentlicht. Die Einnahmen werden dabei in Form von Einkommensstufen angegeben.

Die Angaben werden im weiteren Verlauf der Legislaturperiode mit jeder Änderungsmitteilung fortlaufend aktualisiert.

Anmerkung:
(*) Die rechtlichen Grundlagen für die Anzeige und Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und -einkünften sind auf der Internetseite des Landtags unter der Rubrik "Abgeordnete / Nebentätigkeiten" abrufbar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0 61 31) 16 - 0 (Zentrale)
E-Mail an die Redaktion: rolf.becker(at)stk.rlp.de
Für Bürgeranliegen: buergerbuero(at)stk.rlp.de
Internet: www.landtag.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2016

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