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RHEINLAND-PFALZ/4259: NPD ist ein Fall für die Politik und den Rechtsstaat (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 17. Januar 2017

NPD ist ein Fall für die Politik und den Rechtsstaat


Landtagspräsident Hendrik Hering erklärt: "Die NPD ist, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hervorgehoben hat, eine rassistische und demokratiefeindliche Partei. Das Gericht hat die hohen Hürden, die die Verfassung an ein Parteiverbot stellt, nur deshalb als nicht erfüllt angesehen, weil der NPD keine parlamentarische und außerparlamentarische Relevanz zukommt."

Mit seinem am heutigen Dienstag, 17. Januar 2017, verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge des Bundesrates zur Auflösung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und ihrer Teilorganisationen zurückgewiesen (Az. 2 BvB 1/13).

"Das wichtigste Instrument gegen rechtsextremistisches Gedankengut ist eine starke und wehrhafte Demokratie. Der Kampf gegen Extremismus ist eine Herausforderung, die sich nicht nur an die Politik, sondern an jeden Einzelnen in der Gesellschaft richtet. Wichtiger Bestandteil dieser Gesamtstrategie wird weiterhin die Präventionsarbeit an den Schulen sowie Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramme, wie sie beispielsweise von vielen ehrenamtlichen Initiativen angeboten werden, sein. Zudem ist die politische Auseinandersetzung mit rechtsextremen und menschenverachtenden Bestrebungen weiterhin eine wichtige Aufgabe der Länderparlamente, so auch in Rheinland-Pfalz. Die NPD bleibt darüber hinaus weiter ein Fall für den Rechtsstaat. Das Straf- und Ordnungsrecht muss überall dort konsequent zur Anwendung kommen, wo die NPD eine Atmosphäre der Angst schafft und die Freiheit der politischen Willensbildung beeinträchtigt. Ich begrüße es, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch zu diesem Gesichtspunkt eindeutig positioniert hat", so Hering.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Januar 2017
Landtag Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2017

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