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RHEINLAND-PFALZ/4537: Änderung des Schulgesetzes nicht nötig (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 12.09.2017

Brück: Änderung des Schulgesetzes nicht nötig

Leitlinien zum Erhalt kleiner Grundschulen bieten gute Überprüfungsgrundlage


Zu der heutigen Anhörung im Bildungsausschuss äußert sich die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück: "Rheinland-Pfalz bietet gute bildungspolitische Rahmenbedingungen: Das zeigt sich allein daran, dass mit durchschnittlich 140 Kindern pro Schule bundesweit die zweitkleinsten Grundschulen bestehen und mit im Schnitt 18 Kindern pro Klasse die bundesweit zweitkleinsten Grundschulklassen, wie Wolf Krämer-Mandeau von der Beratungsfirma biregio heute bestätigt hat. Gezeigt hat sich auch: Die Mindestgröße von Schulen, eine Klasse pro Jahrgang, wie sie im Schulgesetz festgeschrieben ist, wurde mit Bedacht gewählt. Mit den Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot schafft die Landesregierung zukunftsfeste Grundschulstandorte, die Perspektive haben und Eltern Sicherheit geben. Bei den 41 zu überprüfenden Grundschulen geht es nun darum, dass die Schulträger ein Konzept für ein zukunftsfähiges Grundschulangebot erarbeiten. Jedes dieser Konzepte wird individuell, jede Schule als Einzelfall geprüft - so wie es alle Anzuhörenden in der Ausschusssitzung gefordert haben."

Brück betont: "Natürlich muss sich auch Rheinland-Pfalz den demografischen Veränderungen stellen. Die Schullandschaft muss sich stetig an die Gegebenheiten vor Ort anpassen, die Schulträger müssen daher mit einer überörtlichen und überregionalen Schulentwicklung beginnen. Wie das funktionieren kann, hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Klaus Penzer, gut dargestellt. Das Schulgesetz in seiner jetzigen Form und die Leitlinien zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots bieten zur Bestimmung von Ausnahmen der Mindestanforderung eine gute Grundlage. Eine Änderung des Schulgesetzes ist nicht nötig: Dieser Meinung sind auch der Vorsitzende des VBE, Gerhard Bold, und der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer. Die festgelegte Mindestgröße stellt - wie auch Klaus-Peter Hammer angesprochen hat - die organisatorischen Voraussetzungen sicher, die Schulen benötigen - für den fachlichen und pädagogischen Austausch im Kollegium, für einen geregelten Vertretungsunterricht sowie für Differenzierungs- und Zusatzangebote."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. September 2017
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2017

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