Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/4837: Justizvollzugsgesetz wird modernisiert (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 12.06.2018

Justizvollzugsgesetz wird modernisiert - Kleinere, konkrete Verbesserungen stehen an


Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute eine Novelle verschiedener Justizgesetze - darunter das Landesjustizvollzugsgesetz, das Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und das Landesjugendarrestvollzugsgesetz - beschlossen. Hierzu erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heiko Sippel:

"Mit der Novelle der Gesetze werden viele kleinere, konkrete Verbesserungen verankert: So sollen die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten in Sachen Planungs- und Dokumentationspflichten entlastet werden, etwa bei Ersatzfreiheitsstrafen. Die Folge ist, dass die Bediensteten mehr Zeit zur Betreuung der Inhaftierten haben. Zudem werden die Kriterien bei der Gewährung von Lockerungen bei Freiheitsstrafen und bei Verlegungen in den offenen Vollzug konkreter gefasst. Dies ist insbesondere wichtig, nach dem Bedienstete aus Diez vor dem Landgericht Limburg verurteilt worden sind. Mit den Gesetzesänderungen wird der Justizvollzug entlastet, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden. Die Schwerpunkte im Landesjustizvollzugsgesetz liegen weiterhin auf dem Behandlungsvollzug und der Resozialisierung."

Der strafvollzugspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Denninghoff ergänzt: "Auch in Sachen religiöser Betreuung gibt es Neuerungen für jene Personen, die in den Justizvollzugsanstalten sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben: Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheitsüberprüfungen durchführen können - insbesondere wenn Geistliche nicht innerhalb der EU ausgebildet wurden. Dadurch wird für mehr Sicherheit in Sachen religiöser Betreuung gesorgt. Schließlich sollen Inhaftierte künftig die Möglichkeit haben, das Eingliederungsgeld anzusparen. Dies erleichtert den Start nach der Haft und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Als SPD-Fraktion freuen wir uns darauf, dass das Gesetz zeitnah im Landtag beraten werden soll."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juni 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang