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RHEINLAND-PFALZ/4841: Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen verfassungsgemäß (FDP)


Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 13.06.2018

Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen verfassungsgemäß

Cornelia Willius-Senzer: Junge Menschen frühzeitig an Demokratie beteiligen


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute, am 13. Juni 2018, die Herabsenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre für verfassungsgemäß erklärt. Dazu sagt die Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:

"Das heutige Urteil ist richtungsweisend. Es bestärkt uns darin, auch in Rheinland-Pfalz weiterhin intensiv für die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu kämpfen. Wir wollen, dass sich junge Menschen frühzeitig an der Gestaltung der Demokratie in unserem Land beteiligen können. Leider scheitert dieses wichtige Vorhaben nach wie vor an der CDU, deren Stimmen für die notwendige Änderung der Landesverfassung notwendig sind.

Rheinland-Pfalz ist eines von fünf verbleibenden Flächenländern, in denen Jugendlichen die aktive Teilnahme an Kommunalwahlen bisher nicht möglich ist. Dies gilt es zu ändern. Daher fordern wir die CDU auf, ihre Blockadehaltung im Interesse der jungen Menschen in unserem Land aufzugeben. Wir trauen es jungen Menschen zu, verantwortungsbewusst mit demokratischen Rechten umgehen zu können."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2018
FDP Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208-3019, Fax: 06131 / 208-4022
E-Mail: info@fdp.landtag.rlp.de
Internet: https://www.fdp-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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