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RHEINLAND-PFALZ/4853: Kommunaler Finanzausgleich (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 25.06.2018

Kommunaler Finanzausgleich / PK von sechs SPD-Oberbürgermeistern

Christian Baldauf: Landesregierung darf sich Gesetzesfolgenabschätzung nicht verweigern


Nach einer Vorabmeldung von DPA wollen heute sechs SPD-Oberbürgermeister für die von der Landesregierung geplante partielle Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs "werben". Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

"Es ist verständlich, dass sich einige SPD-Oberbürgermeister zum Konzept der Landesregierung äußern. Denn genau wie die Landkreise sehen sich die Städte einer schwierigen Finanzlage mit hohen Soziallasten gegenüber. Die gesamte kommunale Familie leidet darunter, dass die Landesregierung schon seit vielen Jahren viel zu wenig für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz tut. Die im Vergleich der Bundesländer weit überdurchschnittliche Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen belegt dies anschaulich.

Was wir deshalb nun brauchen, ist ein Konzept, dass nicht nur den Städten, sondern auch den Landkreisen hilft. Städte und Landkreise dürfen sich in dieser Frage nicht auseinander dividieren lassen. Eine partielle Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs, die die Städte entlastet aber den kreisangehörigen Raum vernachlässigt, löst nicht das Problem. Nach Berechnungen der Landkreise werden ihnen durch dieses Gesetzesvorhaben unter dem Strich sogar noch rd. 10 Mio. Euro entzogen. Das ist nicht ausgewogen und dient nicht einer sachgerechten Aufgabenerfüllung

Vor diesem Hintergrund erneuere ich meine Forderung an die Landesregierung nach einer Gesetzesfolgenabschätzung für dieses Gesetzesvorhaben. Sie ist eine wichtige Grundlage und für die weitere Beratung unverzichtbar. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie in einer solchen Gesetzesfolgenabschätzung konkret darlegt, welche finanziellen Veränderungen sich durch die geplanten Rechtsänderungen für die kommunalen Gebietskörperschaften und zu wessen Lasten ergeben. Einen entsprechenden Antrag haben wir in der zurückliegenden Plenarsitzung gestellt. Allerdings lehnen die Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen das bislang ab. Das spricht nicht für Transparenz, sondern erhärtet eher den Verdacht, dass lediglich Verschiebungen im System vorgenommen werden, bei denen die Armen den noch ärmeren helfen sollen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2018
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2018

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