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RHEINLAND-PFALZ/4864: SPD-Fraktion informiert über neue Datenschutzregeln (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 19.07.2018

SPD-Fraktion informiert über neue Datenschutzregeln - Hilfestellung für mehr als 1000 Vereine


Seit zwei Monaten ist die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Bei Informationsveranstaltungen haben Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion in den vergangenen Wochen über die Folgen der neuen Datenschutzregeln für Vereine und Verbände informiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Martin Haller:

"Bei Vor-Ort-Terminen und in Bürgergesprächen sind die Abgeordneten der SPD-Fraktion von zahlreichen Vereins- und Verbandsvertretern auf die EU-Datenschutzgrundverordnung angesprochen worden. Viele Ehrenamtliche sind nach wie vor verunsichert, was die neuen Regeln für die Vereinsarbeit bedeuten und welche Änderungen nun etwa bei der Mitgliederorganisation anstehen. Bei Informationsveranstaltungen speziell für Vereine und Verbände haben SPD-Abgeordnete in den vergangenen Wochen den Betroffenen Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die Hand gegeben. An den Veranstaltungen mit Datenschutzexpertinnen und -experten nahmen jeweils zwischen 50 und 220 Interessierte teil. Insgesamt konnten damit mehr als 1.000 Vereine erreicht werden", so Haller.

Haller betont: "Ein umfassender Datenschutz ist in diesen Zeiten immens wichtig. Die Datenschutzgrundverordnung ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Klar ist aber auch: Das Vereinsleben darf unter den neuen Regeln nicht leiden. Bestehende Unsicherheiten mit Blick auf den Datenschutz sollten umgehend beseitigt werden, damit Vereine ihre wertvolle Arbeit im Bereich der Kultur, des Sports oder des Brauchtums ungestört fortführen können. Als SPD-Fraktion war es uns daher wichtig, den Ehrenamtlichen im Land mit praktischen Tipps zur Seite zu stehen, was nach der Einführung der neuen Datenschutzregeln in der Vereinspraxis zu beachten ist. So gaben die eingeladenen Datenschutzexperten konkrete Hinweise, was bei der Führung der Mitgliederkartei, der Pflege der Vereinswebsite, dem Newsletter-Versand oder der Durchführung von Veranstaltungen zu berücksichtigen ist. Erfreulich ist zudem, dass die Fachleute den Ehrenamtlichen die Sorge vor einer möglichen Abmahnwelle nehmen konnten."


Zum Hintergrund:

Die EU-Datenschutzgrundverordnung schafft EU-weit einheitliche Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch Vereine und Verbände müssen zum Teil neue Auflagen, Dokumentations- und Informationspflichten zur Nutzung von persönlichen Daten befolgen. Denn in den meisten Vereinen werden persönliche Daten erhoben, genutzt und weitergegeben - etwa bei der Mitgliederverwaltung, bei Veranstaltungen oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Verstößen können künftig deutlich höhere Bußgelder verhängt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juli 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2018

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