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RHEINLAND-PFALZ/4910: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 29.08.2018

70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter

Horst Gies: "Für Landwirte und Saisonarbeiter bringt die 70-Tage-Regelung viele Vorteile"


Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Horst Gies, begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition, die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte unbefristet zu verlängern.

"Ich bin froh darüber, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Koalitionspartner überzeugt hat, die 70-Tage-Regelung beizubehalten. In der Praxis hat sich diese bewährt. Bisher haben die geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen nicht zugenommen. Im Gegenteil: Sie sind sogar leicht rückläufig.

Positiv für die Saisonarbeitskraft ist es, dass der Bruttolohn netto ausgezahlt wird. Der Krankenversicherungsschutz wird über eine private Krankenversicherung geregelt. Über das Unternehmen sind die Saisonarbeiter zudem unfallversichert.

Auch für den Landwirt als Arbeitgeber bringt die 70-Tage-Regelung viele Vorteile: Er muss seinen Saisonarbeitskräften in den ersten 70 Tagen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Außerdem erhöht die Auszahlung des Bruttolohns als Nettolohn die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften", so der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Horst Gies.

"Das ist eine echte Win-Win-Situation für Landwirte und Saisonarbeiter in Rheinland-Pfalz", ergänzt der Landtagsabgeordnete und Landwirt, Johannes Zehfuß. "Landwirte produzieren in Deutschland Obst und Gemüse von hoher Qualität. Und das auf Basis hoher Löhne. Sie stehen aber in einem harten Preiskampf mit den Produzenten anderer Länder und dem Lebensmitteleinzelhandel."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. August 2018
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

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