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RHEINLAND-PFALZ/4954: Gerichtsurteil stärkt das Kirchenasyl (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 18.10.2018

Gerichtsurteil stärkt das Kirchenasyl


Das Verwaltungsgericht Trier hat die Abschiebung sudanesischer Asylbewerber untersagt, die sich derzeit im Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis befinden. Dazu die integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Katharina Binz:

"Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier stärkt das Kirchenasyl. Das Gericht widerspricht der Rechtsauffassung von Landrat Bröhr. Bröhr hatte die rechtliche Lage falsch eingeschätzt.

Integrationsministerin Anne Spiegel hat sich zu keinem Zeitpunkt über geltendes Recht hinweggesetzt. Die Attacke der CDU-Abgeordneten Huth-Haage auf Ministerin Anne Spiegel ist deshalb unterhalb der Gürtellinie. Der Angriff entbehrt auch einer sachlichen Grundlage, denn das Gericht hat sich mit der Verfügung von Spiegels Ministerium gar nicht auseinandergesetzt. Eine solche Befassung hätte auch keinen Sinn gemacht, denn die Verfügung erfolgte erst nach der Fristverlängerung durch das Bundesamt."


Hintergrund:

Menschen, die in einem anderen europäischen Land zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt haben und anschließend nach Deutschland weitergereist sind, können nach dem Dublin-Verfahren wieder in diesen Staat zurückgeführt werden. Hält sich der Asylbewerber länger als sechs Monate in Deutschland auf, übernimmt jedoch der deutsche Staat die Zuständigkeit für das Asylverfahren. Im Falle der Sudanesen im Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis war diese Frist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von sechs auf 18 Monate angehoben worden. Dagegen hatten die sudanesischen Asylbewerber geklagt und Recht bekommen - die Fristverlängerung war nicht zulässig, da sie nicht als "flüchtig" im Sinne der Dublin-Verordnung galten. Bei einem der Asylbewerber hatte das BAMF die Fristverlängerung bereits von selbst zurückgenommen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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