Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/4961: Neues Landesmediengesetz wird im Landtag beraten (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018

Neues Landesmediengesetz wird im Landtag beraten - Änderungen sorgen für Stärkung des Rundfunks in Rheinland-Pfalz


Im Landtag ist heute ein neues Landesmediengesetz in erster Lesung beraten worden. Es wurde von den Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eingebracht. Hierzu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Daniel Schäffner: "Mit der Neufassung werden fortschrittliche Rahmbedingungen für einen pluralen und qualitativ hochwertigen Rundfunk geschaffen. Es ist ein neues Landesmediengesetz im Sinne einer vielfältigen und stabilen Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz. So wird etwa regionalisierte Werbung zugelassen, und es soll ermöglicht werden, dass die Zulassungen für Regionalfensterveranstalter nach zehn Jahren verlängert werden können. Auch werden die Lizenzierung der Regionalfensterveranstalter und die Regelung zum Medienprivileg geändert. Eine Modifizierung des Auswahlverfahrens zur Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation ist vorgesehen: Im Sinne der Bestenauslese soll die Stelle zukünftig öffentlich ausgeschrieben werden. Dass die Bewerberinnen und Bewerber Erfahrungen im Medienbereich mitbringen, soll festgelegt werden. Schließlich stehen im neuen Landesmediengesetz redaktionelle Änderungen an wie etwa die Anpassung von Begriffen an den Rundfunkstaatsvertrag."

Schäffner sagt weiter: "Das Landesmediengesetz wird damit an neue rechtliche und technische Fortentwicklungen angepasst. Die geplanten Änderungen sorgen für eine Stärkung des Rundfunks in Rheinland-Pfalz. Die Zulassungen für Regionalfensterveranstalter können verlängert werden, um eine bessere Planungs- und Investitionssicherheit für die Veranstalter zu ermöglichen. Die allgemeine Telemedienaufsicht wird der Landeszentrale für Medien und Kommunikation gebündelt übertragen. Bei der Vergabe von Übertragungskapazitäten an Plattformbetreiber kann die Landeszentrale für Medien und Kommunikation zudem inhaltliche Anforderungen bereits bei der Ausschreibung aufstellen."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Oktober 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang