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SAARLAND/2593: Gemeinsames Hochschulgesetz wichtiger Grundstein für Hochschullandschaft (CDU)


CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes - Pressemitteilung vom 15. Juni 2016

Gemeinsames Hochschulgesetz wichtiger Grundstein für Hochschullandschaft


Enge Zusammenarbeit der Hochschulen, bessere Nachwuchsförderung, flexiblerer Zugang für ausländische Studienbewerber, Stärkung der Mitbestimmung - die Regierungskoalition hat am Mittwoch im Plenum ein neues Hochschulgesetz auf den Weg gebracht. Statt wie bisher zwei Gesetze für Universität und Fachhochschule soll es in Zukunft nur noch ein gemeinsames Hochschulgesetz geben, das die gesetzlichen Regelungen für die Universität des Saarlandes (UdS) und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) zusammenführt.

"Durch den kooperativen Ansatz haben wir ein modernes Hochschulgesetz konzipiert, von dem nicht nur die Universität und die HTW profitieren, sondern auch die Studierenden", sagt Thomas Schmitt, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Aus seiner Sicht ist insbesondere die Änderung bei der Kompetenzverteilung der verschiedenen Gremien der Hochschulen hervorzuheben: "An der Universität sollen die Befugnisse des Senats gegenüber dem status quo gestärkt werden, um demokratische und wissenschaftsrelevante Teilhaberechte auszubauen. Insbesondere soll die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule künftig der Zustimmung des Senats bedürfen und Senatsmitglieder sollen mit vollwertigem Stimmrecht Mitglieder des Hochschulrats, dem bisherigen Universitätsrat, werden. Der Senat der Universität soll erstmals die nebenamtlichen Vizepräsidenten wählen können. In diesem Kontext ist für beide Hochschultypen neu, dass die nebenamtlichen Vizepräsidenten künftig auch vom Senat abgewählt werden können sollen. Auf dezentraler Ebene soll dazu parallel an bei den Hochschulen die Stellung des Fakultätsrats gestärkt werden, der als zuständiges Organ über die Wahl und Abwahl von Dekan, Prodekan und Studiendekan entscheiden können soll. Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig dynamische Steuerungs- und Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern."

Neben einer Verschlankung des bestehenden Regelwerks sollen inhaltliche Neuerungen und Weiterentwicklung umgesetzt werden. Das künftige Saarländische Hochschulgesetz basiert auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrates.

Neben den genannten Punkten setzt es auf folgende Schwerpunktthemen:

• Bessere Nachwuchsförderung: Juniorprofessoren soll nach positiver Evaluation einfacher und schneller eine ordentliche Professur ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten sollen UdS und HTW kooperative Promotionskollegs errichten.

• Flexiblere Wege zum Studium für Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang eröffnen, z.B. durch Nachweis der Studieneignung mittels Probestudium.

• Mitwirkungsrechte für das Amt eines Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

• Modernisierung der internen Organisationsstrukturen der HTW mit mehrköpfigem Präsidium an der Spitze, Hochschulrat mit strategischen Entscheidungsbefugnissen und Kontrollfunktionen. Stärkere Autonomie der HTW im Berufungsverfahren von Fachhochschulprofessoren.

• Etablierung von Kooperationsplattformen zwischen den Hochschulen und gemeinsamen Promotionskollegs.

• Intensivierung von frankophonen Aktivitäten der Hochschule innerhalb der Großregion, anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes.

"Das Gesetz ist ein wichtiger Grundstein für die Zukunftsfähigkeit der saarländischen Hochschullandschaft", sagt Thomas Schmitt.

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Quelle:
CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes
Elena Weber, Pressesprecherin
Franz-Josef-Röder-Straße 7, 66119 Saarbrücken
Telefon 06 81. 5002-461, Fax 06 81. 5002-390
E-Mail: presse@cdu-fraktion-saar.de
Internet: www.cdu-fraktion-saar.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2016

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