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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1806: Landtag segnet neue Rundfunkgebühr ab (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 01 - Januar 2012

Trotz breiter Bedenken: Landtag segnet neue Rundfunkgebühr ab
Aber: Geht die "Schnüffelpraxis" der GEZ wirklich zu Ende?


Als letztes der 16 Landesparlamente hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den 15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag abgesegnet. CDU, SPD und FDP votierten nach langwieriger Diskussion für das Papier, das die Ministerpräsidenten ausgehandelt hatten. Damit wird die alte GEZ-Gebühr für jeden Fernseher, jedes Radio und jeden PC Anfang 2013 durch die neue pauschale Rundfunkabgabe pro Haushalt und Betrieb ersetzt. Allerdings hatten auch die Befürworter erhebliche Datenschutzbedenken, und die Koalition forderte zudem Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) kündigte bereits an, die Landesregierung werde den Vertrag "schon sehr bald evaluieren".


Einstimmig verabschiedete der Landtag vor diesem Hintergrund eine Entschließung, in der Nachbesserungen gefordert werden. So wird insbesondere moniert, dass Vermieter und Wohnungsverwalter verpflichtet werden, Daten ihrer Mieter weiterzugeben. Christian von Boetticher (CDU) hob hervor, dass durch den Vertrag die "Schnüffelpraxis der GEZ" mit ihren unangekündigten Hausbesuchen beendet werde. Er regte zudem eine grundlegende Debatte über den "Umfang und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" an. Auch Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) mahnte, es sei nicht Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen, Millionensummen für Fußball-Übertragungsrechte oder den Star-Talker Günther Jauch auszugeben. Ihre Fraktion stimme vor allem zu, weil sichergestellt worden sei, dass die Gebühr von 17,98 Euro pro Haushalt bis Ende 2014 nicht angehoben werde.

Peter Eichstädt (SPD) verteidigte die Öffentlich-Rechtlichen trotz aller Kritikpunkte als "Säule der medialen Meinungsvielfalt und der Demokratie". Für die Unabhängigkeit von ARD und ZDF sei es bedeutsam, "dass sie nicht, um sich zu finanzieren, auf Geldgeber Rücksicht nehmen müssen, auf Werbende, auf Eigentümer mit eigener politischer Meinung, auf Parlamente, die nach Lust und Kalkül Finanzen zur Verfügung stellen". Grüne, Linke und SSW lehnten den Vertrag ab. Als Hauptgrund für die Ablehnung nannte Thorsten Fürter (Grüne) die Auskunftspflicht der Vermieter. Das sei datenschutzrechtlich bedenklich und diene nicht dem Ziel, die "Schnüffelei" der GEZ zu beenden. Auch Heinz-Werner Jezewski (Linke) äußerte "ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" des Vertragwerks.

Anke Spoorendonk (SSW) monierte, dass Blinde und Sehbehinderte, die bislang befreit sind, zukünftig ein Drittel der Gebühr zahlen sollen. "Diese Zahl ist absolut willkürlich. Anspruch auf barrierefreien Zugang erhalten sie dagegen nicht", sagte die SSW-Fraktionschefin.

(Drucksachen 17/1336, /2080)


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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 01 im Januar 2012, S. 5
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2012