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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2077: Tierschutz-Verbandsklage (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Tierschutz-Verbandsklage


Tierschutzverbände wie der Deutsche Tierschutzbund oder der Verein gegen quälerische Massentierhaltung "ProVieh" können künftig gegen Tierhalter, zum Beispiel agrarische Großbetriebe, klagen. Anlass können zum Beispiel enge, unhygienische Ställe sein oder das umstrittene Abschneiden ("Kupieren") von Schweineschwänzen. Das sieht ein Gesetz der Nord-Ampel vor, das SPD, Grüne, SSW und Piraten im Dezember verabschiedet haben - gegen massive Proteste von CDU und FDP. Bislang konnten die Tierschützer nicht aus eigener Kraft einschreiten: Verstöße mussten den Behörden gemeldet werden. Tiere hätten selbst keine Stimme und bräuchten deshalb einen Fürsprecher, hieß es bei den Befürwortern. Union und Liberale kritisierten, das Gesetz richte sich gegen die Landwirtschaft und werde zu einer Prozessflut führen.

(Drucksachen 18/298, /2430)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2014, S. 15
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2015

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