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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2079: Reformationstag 2017 (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Reformationstag 2017


Im Juni 2013 hatte sich der Landtag einvernehmlich dafür ausgesprochen, den Reformationstag im Jahr 2017 einmalig zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, "um die historische Bedeutung dieses Jubiläums für die evangelisch-lutherische Kirche in angemessener Weise zu würdigen". Nun hat die Landesregierung die entsprechende Verordnung erlassen.

An diesem 31. Oktober 2017, einem Dienstag, jährt sich der "Thesenanschlag" von Wittenberg zum 500. Mal. Der Überlieferung nach soll der Reformator Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) geschlagen haben. Das Ereignis gilt als Beginn der Kirchen-Reformation.

Der Reformationstag ist in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen alljährlich gesetzlicher Feiertag. Zum 500. Jahrestag ist es in allen anderen Bundesländern im Gespräch, den Tag einmalig für schul- und arbeitsfrei zu erklären.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2014, S. 22
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
Abonnement und Versand sind kostenfrei.


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2015

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