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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2120: Verwaltungsgemeinschaften (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2015
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Verwaltungsgemeinschaften


Will eine Gemeinde Teile ihrer Aufgaben an ein Amt übertragen, ohne zugleich als amtsangehörige Gemeinde eingegliedert zu werden, ist das bisher nur mit einer freiwilligen Kooperationsvereinbarung möglich. Künftig soll das Innenministerium dies anordnen können. Diese von SPD, Grünen und SSW angestrebte Änderung im Kommunalrecht stieß in der November-Tagung bei der Opposition auf scharfen Widerspruch. Die CDU befürchtet "von oben diktierte Zwangsfusionen". Das kommunale Selbstbestimmungsrecht werde "mit Füßen getreten", kritisierte Petra Nicolaisen (CDU).

Redner der Regierungskoalition und Innenminister Stefan Studt (SPD) betonten indes, es gehe lediglich darum, dass das Ministerium "in besonderen Einzelfällen" eine Verwaltungsgemeinschaft anordnen dürfe - als "milderes Mittel" zur bereits bestehenden Möglichkeit der "Zwangseinamtung" und im Interesse "einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung". Es solle nur im Ausnahmefall angewendet werden, wenn sich Ämter mit weniger als 8.000 Einwohnern nicht freiwillig mit anderen Ämtern oder Gemeinden zusammenschließen.

(Drucksache 18/3500)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2015, S. 10
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
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E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2016

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