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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2175: Ladenöffnung - Wird der Sonntag zum Werktag? (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2017
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Ladenöffnung: Wird der Sonntag zum Werktag?


Das Grundgesetz schützt die Sonntagsruhe, aber der Urlauber schätzt den Sonntagseinkauf. Die Jamaika-Koalition will deswegen gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen prüfen, ob die Öffnungszeiten am siebten Wochentag ausgeweitet werden sollten. SPD und SSW pochten im Juli hingegen auf die seit 2013 gültige Bäderregelung. In der Debatte ging es um die Interessen der Tourismuswirtschaft und des Einzelhandels wie auch der Beschäftigten.


Insbesondere die FDP wolle offenbar "auf Kosten der Arbeitnehmer die bestehende Rechtssicherheit unnötig aufkündigen", schimpfte Regina Poersch (SPD). Ihre Forderung: Die Bäderverordnung, die Ende 2018 ausläuft, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Jamaika-Partner betonten hingegen, dass es zunächst um eine ergebnisoffene Prüfung gehe, denn die Situation in der Tourismusbranche und im Einzelhandel habe sich in den vergangenen Jahren massiv geändert. Der CDU-Abgeordnete Klaus Jensen von der Urlaubsinsel Pellworm merkte an: "Das Einkaufserlebnis als eines der Top-Urlaubsaktivitäten hat an Bedeutung gewonnen." Und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) unterstrich: "Schleswig-Holstein ist ein Tourismusland", und kein Gast stehe gerne vor verschlossenen Türen.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben erwartete komplizierte Verhandlungen. Nicht nur Urlauber, Arbeitgeber, Arbeitnehmer mit ihren Familien und die Kirchen, sondern auch das Ehrenamt und der Sport seien betroffen. "Wenn die Interessen so weit auseinander gehen, dann kann die Lösung nur in einem Kompromiss liegen", so von Kalben.

Es geht nicht nur um Badeorte

Neben der Bäderregelung geht es auch um die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr, die jede Kommune im Land ausrufen kann - also nicht nur Ferienorte. Laut einem Gerichtsurteil können diese Shopping-Sonntage allerdings nicht willkürlich terminiert werden. Sie müssen an ein örtliches Großereignis, etwa ein Volksfest, angedockt werden. Diese Regelung sei ungenau, monierte Oliver Kumbartzky (FDP). Die Koalition wolle für "Vereinfachung und Rechtssicherheit" sorgen, denn der Sonntag sei "teilweise der umsatzstärkste Tag".

Flemming Meyer (SSW) kritisierte, dass Jamaika nur über eine Flexibilisierung reden wolle, nicht aber über eine Einschränkung der Sonntagsöffnung. Dabei sei unklar, ob längere Öffnungszeiten tatsächlich im ganzen Lande gewünscht werden. "Hat sich die Bäderverordnung in Tönning bewährt, aber in Travemünde nicht?", fragte er. Hierüber lägen bislang keine "systematischen Zahlen" vor.

Die AfD äußerte sich in der Debatte nicht, unterstützte aber bei der Schlussabstimmung die Position der Regierungskoalition.


BÄDERVERORDNUNG

Die Absprache zwischen Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen sieht vor, dass die Läden in etwa 100 Urlaubsorten vom 17. Dezember bis 8. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober sechs Stunden pro Sonntag öffnen dürfen, und zwar im Zeitrahmen von 11 bis 19 Uhr. Dies gilt für Supermärkte oder Souvenirläden, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Baumärkte, Autohäuser oder Möbelgeschäfte sind ausgenommen. Das Abkommen läuft im Dezember 2018 aus.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2017, S. 6
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2017

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