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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2183: Zehn Einwände gegen das Wahlergebnis (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2017

Zehn Einwände gegen das Wahlergebnis


Beim Landeswahlleiter sind insgesamt zehn Einwände gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 7. Mai eingegangen. Ein gravierender Verstoß gegen das Wahlgesetz sei aber nicht zu erkennen, betonte Wahlleiter Tilo von Riegen, der die Ergebnisse seiner Vorprüfung Anfang September im Innen- und Rechtsausschuss vorstellte. Insgesamt sei es eine "komplikationslose, unaufgeregte Wahl" gewesen, so von Riegen. Es gebe keinen Anlass, die Rechtmäßigkeit der Wahl und die Sitzverteilung im Landtag anzuzweifeln. Der Ausschuss und der Wissenschaftliche Dienst erarbeiten nun eine Stellungnahme zu den Einsprüchen. Der Landtag entscheidet dann abschließend.

Die Beschwerden richteten sich zum Beispiel gegen die Fünf-Prozent- Klausel, gegen das Wahlrecht für Menschen mit gesetzlichem Betreuer und gegen eine angebliche Beeinflussung von Wählern durch Behörden in Heide, Kiel und Schleswig. Auch die Verwendung von Leichter Sprache in der Wahlbenachrichtigung wurde kritisiert, ebenso wie der Umstand, dass die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch nicht in der Benachrichtigung berücksichtigt wurden.

Vier Einwände wurden als berechtigt eingestuft. Absender waren jeweils Briefwähler, die ihren Wahlbrief im Wahllokal abgeben wollten, die aber vom Wahlvorstand zurückgewiesen wurden. Dies stelle zwar einen "Wahlfehler" dar - die Wahlhelfer hätten die Umschläge annehmen müssen. Dieses Versäumnis habe aber letztlich keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtages, so Wahlleiter von Riegen. Er kündigte an, sein Merkblatt für die Wahlvorstände an diesem Punkt zu präzisieren.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2017, S. 21
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2017

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