Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. Dezember 2014
Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft
Rechtssicherheit für bestehende Biomasseanlagen durchgesetzt
Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher;
Jeannine Pflugradt, zuständige Berichterstatterin:
Der Deutsche Bundestag hat eine wichtige Änderung des im Sommer verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Hiermit wird Rechtsklarheit für die Betreiber von bestehenden Biomasseanlagen geschaffen.
"Für bestehende Biomasseanlagen schaffen wir jetzt Rechtssicherheit. Anlagen, die unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012, also vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden und ihren erzeugten Strom direkt vermarkten, bleiben weiterhin von Mindestanforderungen zur Wärmenutzung befreit. Mit diesem Änderungsgesetz schließen wir eine Rechtslücke."
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 800 vom 5. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2014