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AGRAR/234: Koalition gegen Pelztierfarmen und Schlachtung trächtiger Tiere


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2017

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Erfolg für Tierschutz: Koalition gegen Pelztierfarmen und Schlachtung trächtiger Tiere


Christina Jantz-Herrmann, Tierschutzbeauftragte:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit diesem soll den verbliebenen Pelztierfarmen in unserem Land und dem qualvollen Tod von Tierföten bei der Schlachtung des Muttertieres ein Riegel vorgeschoben werden. Auch wird die Fettverfütterung bei Wiederkäuern neu geregelt.

"Die Koalitionsfraktionen haben gestern beide in ihren Fraktionssitzungen beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem gegen Pelztierfarmen vorgegangen und die Schlachtung von Säugetieren im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit verboten werden soll. Denn wenn trächtige Tiere geschlachtet werden, verendet dabei das ungeborene Tier aufgrund des Sauerstoffmangels. Nachdem die Vorhaben rund anderthalb Jahre durch interne Querelen der CDU/CSU-Fraktion behindert wurden, ist dies eine gute Nachricht für den Tierschutz. Nebenbei bewahrt die SPD-Bundestagsfraktion Landwirtschaftsminister Schmidt so vor dem totalen Gesichtsverlust - denn der Minister hatte sich schon 2015 für beide Vorhaben pressewirksam feiern lassen, war aber gegenüber seiner eigenen Fraktion stets zu schwach, sie auch umzusetzen.

Pelztierfarmen können bisher aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht einfach gesetzlich geschlossen werden. Der Entwurf verbietet die Pelztierzüchtung nunmehr, räumt aber ein, dass sie, wenn hohe Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung erfüllt werden, befristet erlaubt werden dürfen. Die deutschen Pelztierfabriken mit ihrer grausamen Tierhaltung sind künftig Vergangenheit. Die Privathaltung von Pelztieren bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Auch soll das Gesetz dafür sorgen, dass bereits schmerzempfindliche Tierföten nicht mehr leidvoll bei der Schlachtung des betäubten Muttertieres verenden. Bislang war eine solche Praxis rechtlich erlaubt, weil Säugetiere erst ab der Geburt unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen. Diese Lücke wollen wir schließen, indem Säugetiere, die als Nutztiere gehalten werden, im letzten Drittel der Trächtigkeit gar nicht erst zum Schlachthof transportiert werden dürfen. Ausgenommen von der Regelung werden Schafe und Ziegen, denn die Haltungsverfahren sind grundlegend anders als bei der Haltung Rindern und Schweinen. Deshalb wird das Bundeslandwirtschaftsministerium nun Untersuchungen veranlassen, damit auf Grund der Ergebnisse über die Aufnahme von Schafen und Ziegen in das Gesetz entschieden werden kann.

Teil des Regelungspaketes ist auf Wunsch der Union auch eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, da das nationale Fettverfütterungsverbot an Wiederkäuer nicht länger von der Wissenschaft für nötig betrachtet wird und auch kein anderes europäisches Land dies so praktiziert. Wir sehen das trotzdem kritisch."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 223 vom 26. April 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2017

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