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BILDUNG/1498: Neues Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen beschlossen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. Dezember 2018

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Neues Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen beschlossen


Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter:

Die Kultusminister der Länder haben sich auf ein vollkommen neues Zulassungsverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in der Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin sowie in der Pharmazie geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren in der Humanmedizin in Teilen verfassungswidrig ist und vorgegeben, die Zulassung bis Ende 2019 neu zu regeln. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass den Kultusministern eine Einigung zu einer grundlegenden Reform geglückt ist.

"Wir haben uns in der SPD-Fraktion schon seit langem dafür eingesetzt, das Zulassungsverfahren in der Humanmedizin zu reformieren, auch damit der gefühlten Willkür bei der Frage, wer Medizin studieren darf und wer nicht, ein Ende gesetzt wird.

Wir begrüßen, dass im neuen Zulassungsverfahren ab Sommersemester 2020 neben der Abiturnote nun weitere Kriterien eine zentrale Rolle spielen werden. So erhalten auch diejenigen eine Chance auf einen Studienplatz, die andere Qualifikationen und Eignungen einbringen, als eine gute Abiturnote.

Laut des Entwurfs für einen neuen Staatsvertrag wird unter anderem eine Eignungsquote eingeführt, nach der zehn Prozent der Studienplätze schulnotenunabhängig vergeben werden. Außerdem müssen im Auswahlverhalten der Hochschulen, das weiterhin sechzig Prozent ausmacht, neben der Abiturnote zwei weitere von der Schulnote unabhängige Kriterien herangezogen werden. Eines davon wird fachspezifischer Studieneignungstest sein. Dies wird zu einer besseren Vorbereitung künftiger Ärztinnen und Ärzten und zu mehr Vielfalt beitragen.

Wir unterstützen darüber hinaus den Ansatz, die sogenannte Wartezeitquote zu streichen, bei der junge Abiturientinnen und Abiturienten bis zu fünfzehn Semester auf einen Studienplatz warten mussten. Das war nicht zumutbar und betraf rund zwanzig Prozent der Medizinstudierenden. Wichtig ist: Für diejenigen, die aktuell auf einen Studienplatz warten, haben die Kultusminister eine Lösung gefunden und sich auf eine Übergangsregelung geeinigt. Die Wartezeit wird für zwei Jahre - je nach Länge der Wartezeit - der Studienplatzvergabe prozentual angerechnet."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Dezember 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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